Vierter Artikel. Die väterliche Stimme bei der Verklärung.
a) Dieselbe war nicht statthaft. Denn: I. Job 33. heißt es: „Ein einziges Mal spricht Gott und das Nämliche wiederholt Er nicht zum zweiten Male.“ Gott hatte aber das Nämliche schon bei der Taufe gesagt: „Dies ist mein geliebter Sohn.“ Also war es hier nicht zu wiederholen. II. Bei der Taufe war in der Gestalt der Taube der heilige Geist zugegen, was hier bei der Verklärung nicht stattfand. Also waren die Worte des Vaters unstatthaft. III. Nach der Taufe sing Christus zu lehren an und trotzdem sprach der Vater nichts davon, „man solle Ihn hören“. Also war das hier ganz überflüssig. IV. Man muß keinem etwas sagen, „was er nicht tragen kann,“ nach Joh. 16. Die Apostel aber hier konnten die Worte des Vaters nicht tragen; denn „sie fielen auf ihr Antlitz und fürchteten sich sehr.“ Auf der anderen Seite steht die Autorität der Schrift (Matth. 17., Mark. 9.).
b) Ich antworte, die Adoptiv-Gotteskindschaft vollziehe sich kraft einer gewissen Gleichförmigkeit des Bildes mit dem Sohne Gottes von Natur. Diese Gleichförmigkeit nun besteht kraft der Gnade des Pilgerlebens als unvollkommene Gleichförmigkeit und kraft der Herrlichkeit als vollendete, nach 1. Joh. 3.: „Nun sind wir Kinder Gottes und noch ist nichterschienen was wir sein werden; denn wir wissen, daß wir, wenn Er erscheinen wird, Ihm ähnlich sein werden, denn wir werden Ihn sehen wie Er ist.“ Weil also durch die Taufe wir Gnade erlangen, in der Verklärung aber die künftige Herrlichkeit uns vorgestellt worden ist; deshalb war es zukömmlich, daß sowohl bei der Taufe als auch bei der Verklärung die natürliche Sohnschaft Christi geoffenbart wurde durch das Zeugnis des Vaters; — denn Er allein mit dem Sohne und dem heiligen Geiste ist vollkommen Sich bewußt der vollkommensten Zeugung.
c) I. Jenes Wort in Job ist zu beziehen auf das ewige Sprechen des Vaters, vermittelst dessen von Ewigkeit der Vater von Sich ausgehen läßt den gleichewigen Sohn. Jedoch kann auch gesagt werden, die Worte seien wohl dieselben; aber nicht sei der nämliche der Zweck, dessentwegen sie gesprochen worden. Denn es wird dadurch die zweifache Weise, die unvollkommene und vollkommene Adoptivkindschaft Gottes, vermittelst der Gnade nämlich und vermittelst der Herrlichkeit, angedeutet. II. Auch hier offenbart sich, ähnlich wie in der Taufe, die ganze heilige Dreieinigkeit: der Vater in der Stimme, der Sohn als verklärt, der heilige Geist in der leuchtenden Wolke. Denn wie der heilige Geist in der Taufe die heilige Unschuld giebt und deshalb durch die Taube dargestellt wird; so giebt Er in der Auferstehung den Glanz der Herrlichkeit und die Erholung von allem Übel, was die leuchtende Wolke ausdrückt. III. Christus war gekommen, um in der Taufe thatsächlich die Gnade zu geben; die Herrlichkeit aber zu verheißen. Und also werden bei der Verklärung die Menschen ganz statthafterweise angeleitet, daß sie Ihn hören. IV. Die verheißene Herrlichkeit überragt allen Sinn. Dies wird dadurch angezeigt, daß die Jünger erschreckt und zu Boden geworfen werden, nach Exod. 33.: „Kein Mensch wird mich sehen und leben;“ und Hieronymus erklärt dazu: „Die menschliche Gebrechlichkeit kann den Anblick der göttlichen Herrlichkeit nicht tragen.“ Von dieser Gebrechlichkeit werden die Menschen geheilt durch Christum, der sie in die Herrlichkeit führt; weshalb hier es heißt: „Stehet auf, fürchtet nicht.“
