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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Contra Faustum Manichaeum Gegen Faustus
19. Buch

21.

War etwa das Gesetz, das den Ehebruch verbot (cf. Exod. 20,18; deut. 5,18), bei jenen Gerechten aus der Frühzeit nur halbfertig, bis es vom Herrn mit dem Zusatz vervollständigt wurde, niemand dürfe eine Frau auch nur in begehrlicher Absicht ansehen (cf. Mt. 5,28)? Du hast ja jene Aussage Christi folgendermassen wiedergegeben (499,2; cf. Mt. 5,27 f.): ‛Ihr habt gehört, dass gesagt wurde: Du sollst nicht die Ehe brechen; ich aber sage euch, nicht einmal gierig danach sollt ihr sein’. Das ist, wie du sagtest, die Vollendung des Gebotes. Gib doch die Worte des Evangeliums im reinen Wortlaut wieder, verwässere nicht mit deinen eigenen Worten, was da gesagt wurde, und sieh dann, was du über jene Gerechten aus der frühesten Zeit denkst! Es heisst da (Mt. 5,27 f.): Ihr habt gehört, dass gesagt wurde: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: wer eine Frau auch nur in begehrlicher Absicht ansieht, hat mit ihr bereits Ehebruch begangen in seinem Herzen. Heisst das nun für dich, dass Seth oder Enoch oder ähnliche Gerechte in ihrem Herzen Ehebruch trieben, und somit ihr Herz entweder kein Tempel Gottes war, oder aber im Tempel Gottes Ehebruch getrieben wurde? Wenn du vor dieser Aussage zurückschreckst, wie kannst du dann behaupten, auch in diesem Punkt habe erst Christus mit seinem Kommen das Gesetz jener Gerechten vollkommen gemacht, da es doch schon damals bei ihnen vollständig war?

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Inhaltsangabe

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