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Von Zosimus Schrift und Ausgaben, nach Photius, Fabricius, Hamberger und Reitemeier.1
S. c7 Zosimus, Comes2 und Exadvocat des kaiserlichen Fiscus, lebte um die Mitte, oder, nach Reitemeier, wahrscheinlicher in der zweiten Hälfte des fünften Jahrhunderts, wohl gar im sechsten, als der Römische Staat in den Provinzen schon sehr zerrüttet war. Nichts weiß man mit Zuverlässigkeit von ihm, als daß er Verfasser der, in sechs Büchern bestehenden, Geschichte ist. In dem ersten giebt er eine Uebersicht der Kaiser von Augustus bis Diokletian, beschreibt hierauf die S. c8 Geschichte der folgenden Kaiser, und endigt mit der zweiten Eroberung Roms, unter Honorius und Theodosius dem Zweiten. Er folgt hauptsächlich dem Eunapius und Olympiodorus.
Bald nach seiner Erscheinung scheint das Werk an den Mönchen, die er freilich nicht reizend schildert, Feinde gefunden zu haben, und hier und da verstümmelt worden zu seyn, z. B. besonders am Ende des ersten Buchs, wo die Stelle von Probus bis Diokletianus fehlt, und des sechsten, das itzt mit der Nachricht schließt, wie Alarich seinen Kaiser, Attalus, wieder absetzt, und Sarus, oder Assarus, der Gothe, sich mit Honorius vereinigte.
Obgleich der Patriarch Photius mit den Bemerkungen und Urtheilen des Autors eben so wenig zufrieden ist, als manchmal Gibbon, und noch weniger Schreiter, sein Uebersetzer, so lobt er doch seinen Styl, den er als deutlich und rein und vom Angenehmen nicht leer schildert.
Photius Cod. 98. S. 147. nach Höschels - S. 271 nach Schotts Ausg. Fabric. Bibl. Gr. V. S. 58a nach der alten – B. VIII. S. 62 – nach der Harleß. Ausg. Hamberger Nachr. von den vornehmsten Schriftst. III. S. 94 und Reitemeiers Vorrede zu seiner Ausgabe. ↩
D. i. Vorsteher, Präsident etc. irgend eines Fachs der Staatsverwaltung, z.B. der Finanzen, des Kriegswesens etc. etc. ↩
