2.
1. Freilich hat das gleiche Wort auch die Aufgabe zu lehren, aber nicht jetzt; denn das belehrende Wort hat die Aufgabe, bei der Behandlung der Glaubenssätze zu erklären und zu offenbaren; der Erzieher dagegen, der auf das Handeln gerichtet ist, trieb zuerst zur Bildung eines sittlichen Charakters an; jetzt aber mahnt er auch zur Erfüllung unserer Pflichten, indem er uns die lautersten sittlichen Weisungen gibt und das Beispiel derer, die früher in die Irre gingen, den Späteren vor Augen führt.
2. Beides ist vom größten Nutzen, das eine, nämlich die Art, gute Ermahnungen zu geben, mit Rücksicht auf den Gehorsam; das andere, daß man etwas als Beispiel anführt, hat auch seinerseits, ähnlich wie das soeben genannte Paar, einen doppelten Zweck: erstens daß wir das Gute annehmen und nachahmen und zweitens daß wir das andere von uns weisen und ihm aus dem Wege gehen. 1
Vgl. unten 9, 1. ↩
