19. Die unkanonische Versetzung des Eusebius von Nikomedien nach Konstantinopel
Unterdessen hatten die Arianer ihre ruchlosen Pläne nicht aus den Augen gelassen. Sie hatten zwar das Glaubensbekenntnis unterschrieben, aber nur mit den Händen und in der Absicht, mit dem Schafspelze bekleidet die Tätigkeit der Wölfe ausführen zu können1. Jener göttliche Alexander, der mit seinem Gebete den Arius zu Boden gestreckt hatte2 — ich meine den von Byzanz, so hieß nämlich damals noch Konstantinopel —, war zu einem besseren Leben hinübergegangen. Da kümmerte sich Eusebius, der Verteidiger der Gottlosigkeit, wenig um die Bestimmungen, die er selbst kurz vorher mit den anderen Bischöfen getroffen hatte3, S. 67 verließ sofort Nikomedien und riß den Stuhl von Konstantinopel an sich im Widerspruch mit jenem Kanon, der, wie den Priestern so auch den Bischöfen verbietet, von einer Stadt zu einer anderen überzugehen4. Es ist freilich gar nicht zu verwundern, daß Menschen, welche so unsinnig gegen die Gottheit des Eingebornen ankämpfen, ohne Scheu auch die anderen Gesetze übertreten. Übrigens hatte er diese Neuerung jetzt nicht zum ersten Male unternommen, sondern eben dasselbe auch schon früher gewagt. Er war nämlich ehedem mit dem Bistum Berytus (Beirut) betraut, dann aber nach Nikomedien übergesiedelt; aber auch von hier war er nach der Synode wegen seiner offenkundigen Gottlosigkeit vertrieben worden, und mit ihm Theogonius von Nizäa. Auch dieses hat der Kaiser Konstantin schriftlich bezeugt. Ich will daher den Schluß seines Briefes in mein Werk aufnehmen. Er richtete denselben an die Nikomedier.