§ 7.
1) Rückblick: Der dreifache Stand der Bischöfe, Priester und Diakone und die entsprechende dreifache Tätigkeit des Vollendens, Erleuchtens und Reinigens. 2) Ein fundamentales Gesetz: Die höheren Ordnungen schließen auch das Wissen und die Gewalt der niedern in sich ein, aber nicht umgekehrt. 3) In dieser bestimmten, wohlabgestuften Tätigkeit zeigt sich ein Abbild der wohlgeordneten göttlichen Wirksamkeit, welche auch über diese drei Stufen der Reinigung, Erleuchtung und Vollendung hinauf in die Herzen eindringt. 3) Übergang zum Ordinationsritus der drei priesterlichen Stände.
Wir haben nunmehr gezeigt, daß der Stand der Hierarchen die vollendende Gewalt und Wirksamkeit, der Stand der Priester die Gewalt zu erleuchten hat und tatsächlich erleuchtet, der Stand der Liturgen die Gewalt zu reinigen und auszusondern besitzt. Natürlich vermag der Stand der Hierarchen nicht bloß zu vollenden, sondern auch zu erleuchten und zu reinigen, und die Gewalt der Priester schließt mit der Kraft zu erleuchten auch die Fähigkeit zu reinigen in sich. Denn die niedern Stände sind nicht im Stande, in die höhern überzugehen, abgesehen davon, daß es nicht einmal ohne Frevel für sie abginge, wenn sie sich zu einer solchen Anmaßung verstiegen. Die göttlicheren Gewalten dagegen kennen nebst der eigenen Wissenschaft auch das heilige Wissen, das den ihrem Range untergeordneten Ständen eignet.
Geichwohl sind die Ordnungen des Priestertums, als Abbilder der göttlichen Tätigkeiten, sofern sie nämlich die abgestuften Erleuchtungen der wohlgeordneten und unvermengbaren Reihenfolge der göttlichen Tätigkeiten (Wirkungsweisen) an sich zum Ausdruck brin- S. 172 gen, durch hierarchische Unterscheidungen in die ersten, mittleren und letzten heiligen Tätigkeiten und Stände geordnet und offenbaren dadurch, wie gesagt, an sich selbst die unverwirrbare Ordnung der göttlichen Tätigkeiten. Denn da die Urgottheit die Geister, in welche sie eingeht, zuerst reinigt, dann erleuchtet und endlich die Erleuchteten zu einer göttlichen Endvollkommenheit vollendet, so teilt sich naturgemäß die Hierarchie als Abbild des Göttlichen in gesonderte Stände und Gewalten und gibt dadurch deutlich zu erkennen, daß die urgöttlichen Wirkungsweisen in allheiligsten und unvermengbaren Stufen festbegründet und unvermischt bestehen.
Da wir aber nun die Stände der Priesterschaft und ihre zugewiesenen Gebiete, ihre Gewalten und Tätigkeiten nach Möglichkeit besprochen haben, so wollen wir auch ihre heiligsten Weihen, soweit wir dazu im Stande sind, ins Auge fassen.
