II. Das Sakrament der Priesterlichen Weihen
Der Ritus der Bischofsweihe, der Priesterweihe und der Diakonenweihe nach den besondern und den gemeinsamen Zeremonien.
Der Hierarch, welcher zur Hierarchenweihe zugelassen wird, beugt beide Kniee vor dem Altare, auf dem Haupte hat er die von Gott eingegebenen Schriften und die Hand des (weihenden) Hierarchen liegen und in dieser Stellung wird er von dem ihn konsekrierenden Hierarchen unter den allheiligsten Anrufungen geweiht. Der Priester beugt beide Kniee vor dem göttlichen Altare, hat auf dem Haupt die Rechte des Hierarchen und in dieser Stellung wird er von dem konsekrierenden Hierarchen unter den heiligenden Anrufungen geweiht. Der Liturge beugt nur das eine Knie vor dem göttlichen Altar, hat auf dem Haupte die Rechte des konsekrierenden Hierarchen und wird von ihm unter den zur Diakonenweihe gehörigen Gebeten geweiht.
Einem jeden von ihnen wird von dem konsekrierenden Hierarchen das Siegel des Kreuzzeichens aufge- S. 173 drückt, bei jedem erfolgt die heilige Ausrufung (des Namens) und als Schlußzeremonie der Friedenskuß. Jeder anwesende Priester und der Hierarch, der die Konsekration vorgenommen, geben dem für irgend einen der geschilderten priesterlichen Stände Geweihten den Friedenskuß1.
Über die vollständige Übereinstimmung des hier beschriebenen Ritus mit dem syrischen Weihezeremoniell s. oben Einleitung s. XVII. ↩
