§ 2.
Den mittleren Stand der Untergebenen bildet die christliche Gemeinde. Er ist den Priestern zugewiesen, um in das Stadium der Erleuchtung eingeführt zu werden, nachdem er von allen Makeln gereinigt und in der Richtung auf das Gute hinreichend befestigt ist.
Der mittlere Stand ist derjenige, welcher schon für die Betrachtung befähigt und in aller Reinheit schon einiger Geheimnisse nach dem entsprechenden Maße teilhaftig ist. Er ist den Priestern zur Erleuchtung zugewiesen. Denn es ist offenbar, wie ich denke, daß ein von jeder unheiligen Makel gereinigter Stand, der die ganz heilige, unerschütterliche Festigung des eigenen Sinnes erlangt hat, durch die Kulthandlungen zur beschaulichen Stimmung und Befähigung geleitet wird und an den ihm zustehenden Sakramenten Anteil hat, indem er in der Beschauung und Gemeinschaft derselben mit jeglicher heiliger Freude erfüllt und zur göttlichen Liebe ihrer mystischen Erkenntnis durch ihre emporführenden Kräfte in entsprechendem Grade beflügelt wird. Ihn nenne ich den Stand des „heiligen Volkes“, weil er den ganzen Reinigungsweg durchschritten hat und der heiligen Schau und Gemeinschaft an den lichtvollsten Weiheakten, soweit es nur möglich ist, gewürdigt worden ist1.
Die Bezeichnung ἱερὸς λαός beruht auf biblischer Grundlage und wurde auch von den Vätern übernommen. Gregor v. Nyssa or. in bapt. Christi (M. 46, 580 A) sagt sogar μύστης λαός und stellt hiemit die τελεσθέντες den ἀμύητοι gegenüber. ↩
