§ 1.
Es folgt die Schilderung der den Priesterklassen untergebenen Stände. Auch hier gibt es drei Ordnungen, deren erste im Stadium der Reinigung sich befindet. Sie umfaßt die fünf verschiedenen Gruppen, von denen schon oben (III, 3, 6. 7) die Rede gewesen ist.
Das sind die priesterlichen Stände und die ihnen zugewiesenen Gebiete, ihre Gewalten, Tätigkeiten und Weihungen. Im folgenden wollen wir die Trias der ihnen untergebenen Klassen behandeln, welche Gegenstand der (einführenden) Weihen sind.
Wir sagen also, daß der Stand der Reinigung von jenen Gruppen gebildet wird, welche noch von den Kultakten und Sakramenten ausgeschlossen sind. Wir haben ihrer schon Erwähnung getan (III, 3, 6. 7). Die eine Gruppe besteht aus jenen, welche erst noch von den Liturgen durch die zur geistlichen Entbindung dienlichen Schriften für die Geburt zum Leben gestaltet und ausgebildet werden; die andere aus denen, welche zum heiligen Leben, dem sie abtrünnig geworden sind, noch durch die mahnende Belehrung der guten Schriften zurückgerufen werden; die dritte Gruppe ist die, welche noch von den feindlichen Schreckbildern sich schwächlich einschüchtern läßt und durch die stärkenden Worte der Schrift gekräftigt wird. Die nächste Abteilung umfaßt solche, welche noch von den mangelhaften Werken zum heiligen Tun und Handeln übergeleitet wird. Die letzte endlich ist die, welche zwar schon hiezu überge- S. 181 gangen ist, aber noch nicht die ganz heilige Unwandelbarkeit in göttlicheren und unerschütterlichen Zuständen erlangt hat. Das sind die Klassen, welche durch den Hebammendienst der Liturgen und ihre reinigende Gewalt geläutert werden. Sie werden durch die heiligen Gewalten der Liturgen soweit gefördert, daß sie vollständig gereinigt zur lichtvollen Betrachtung der lichtvollsten Kultakte und zur Anteilnahme daran übergeführt werden.
