§ 3.
1) Der höchste Stand unter den Untergebenen der Kirche ist der der Mönche. Sie erscheinen allseitig gereinigt, geheiligt und zur tieferen Betrachtungsweise befähigt. 2) Der Bischof selbst übernimmt ihre geistliche Führung und Vollendung. 3) Bedeutsam sind die Namen dieses Standes: „Diener (Gottes)“ und „Mönche“ [θεραπευταί, μοναχοί)
Der höchste Stand unter denen, welche der erteilten Weihen gewürdigt werden, ist die heilige Klasse der Mönche. Sie hat sich mit aller Kraft und vollkommener Reinheit ihrer Tätigkeiten zu jeglicher Reinigung geläutert; sie ist zur geistigen Betrachtung und Teilnahme an jeder sakramentalen Handlung, soweit ihr das geistige Schauen derselben möglich ist, zugelassen; sie ist den vollendenden Gewalten der Hierarchen zur Leitung unterstellt und wird durch deren gotterfüllte Erleuchtungen und hierarchischen Überlieferungen über den geschauten Ritus ihrer heiligen Weihen belehrt und durch die heilige Wissenschaft der Hierarchen in entsprechenden Graden zur vollkommensten Vollendung emporgeführt. Deshalb haben auch unsere göttlichen Meister diesen Stand heiliger Namen gewürdigt; von den einen werden seine Glieder „Diener (Gottes)“1 von den andern „Mönche“ (Alleinlebende) genannt, auf Grund des reinen Dienstes und Kultes Gottes und des ungeteilten und einheitlichen Lebens, welches ihnen durch heiligen Zusammenschluß des Zerteilten einen Einheitscharakter verleiht, so daß sie zu einer gottähnlichen Monas (Einheit) werden und gottgefällige Vollendung erlangen. Daher hat ihnen auch die heilige Gesetzgebung die Gnade einer (besondern) Weihe gewährt und sie eines Konsekrationsgebetes gewürdigt, allerdings nicht von Seiten des Hierarchen (denn ein solches wird S. 183 bloß über die priesterlichen Stände gesprochen), sondern von Seiten der heiligen Priester, welche diesen Ritus (der Mönchsweihe), der der bischöflichen Funktion nachsteht, vollziehen.
Von welchen „Meistern“ (καθηγεμόνες) will D. diese bei den Vätern keineswegs übliche Benennung der Mönche gehört haben? Wenn wir von Philo absehen, bleibt wohl kein anderer übrig als Clemens Al. Strom. 5, 14 und 5, 7 (M. 9, 140 B und 460 A), der an den betreffenden Stellen vom vollkommenen Dienste Gottes redet. ↩
