§ 3.
Wir sagen also, die Güte der göttlichen Seligkeit, die sich immer auf gleiche Weise verhält, lasse die wohltätigen Strahlen ihres Lichtes allen geistigen Augen überreich zukommen; selbst wenn die Freiheit der mit eigentätiger Geistigkeit Begabten das geistige Licht verläßt, wenn sie die ihr von Natur eingepflanzten Kräfte zum Empfang des Lichtes aus Liebe zum Bösen abschnürt und sich dem gegenwärtigen Licht entzieht, läßt dieses sie keineswegs im Stich, sondern erleuchtet noch den, der die Augen schließt, und kommt dem Abgewandten voll Güte entgegen. Wenn sie aber, mit mäßiger Sehfähigkeit ausgestattet, ihre Grenzen überspringen will und es wagt, in die Strahlen zu schauen, denen ihr Sehvermögen nicht gewachsen ist, dann tut zwar das Licht nichts, was gegen seine Natur wäre; der aber auf unvollkommene Weise dem Vollkommenen zu nahen sucht, erlangt durchaus nichts ihm nicht Entsprechendes, vielmehr müht er sich durch eigene Schuld vergebens, indem er sich dreist in seiner Mittelmäßigkeit überhebt. Doch wie gesagt: Gütig ist das göttliche Licht stets für die geistigen Augen geöffnet, und den Geist, der ihm gegenwärtig ist und stets bereit für die Gottes würdige Mitteilung seiner selbst, läßt Er die Fülle haben. Zur Nachahmung dessen wird der heilige Bischof herangebildet: Er läßt die leuchtenden Strahlen seiner göttlichen Lehre sich als helles Licht über alle ausbreiten, stets bereit, den ihm Nahenden nach Gottes Vorbild zu erleuchten; er braucht keine Schmähworte oder schrecklichen Verwünschungen wegen eines früheren Abfalls oder einer Unmäßigkeit, sondern nach dem Beispiel Gottes läßt er den ihm Nahenden stets in priesterlicher Weise seine Erleuchtungen zuteilwerden, schön und in rechter Ordnung und der Fassungskraft eines jeden für das Heilige entsprechend.
