24.
[Forts. v. S. 154 ] „Zu Tagen“ auch sollen sie (Sonne und Mond) sein. Sie sollen die Tage nicht schaffen, wohl aber darüber die Herrschaft führen. Es soll die Sonne den anbrechenden Tag mit reichlicherem Glanze aufhellen, soll die Macht haben, mit ihrem Leuchten ihm den Lauf den ganzen Tag über aufzuzeigen. Manche verstehen des Propheten Worte: „Die Sonne (hat er geschaffen) zur Herrschaft über den Tag, den Mond und die Sterne zur Herrschaft über die Nacht“1 so: sie sollen rings Licht verbreiten2.
„Zu Jahren“ sind desgleichen Sonne und Mond gesetzt. Der Mond vollendet in je dreißig Tagen zwölfmal seinen Umlauf, bis er das Jahr beschließt, wobei nach jüdischer Observanz noch mehrere Tage ergänzt werden, nach römischer alle vier Jahre einmal durch Einfügung eines Tages der Schalttag begangen wird. Ein Sonnenjahr desgleichen liegt vor, wenn die Sonne nach Vollendung ihres Umlaufes durch den ganzen Tierkreis an den Punkt zurückkehrt, wo sie den Ausgang genommen hat; sie soll nämlich ein Jahr brauchen, bis sie ihre ganze Bahn zurücklegt.
