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55. Was soll ich dann noch über die Genügsamkeit sagen und über jene Tugend, die ich Keuschheit im Besitze nennen möchte? Der sucht ja nicht fremdes Eigenthum, der das Seinige bewahrt, wie auch derjenige nicht von ungebührlichen Wünschen erregt wird, der mit dem Eigenen zufrieden ist. So wollte er nichts Anderes, als das Eigenthum wiedererlangen; und dabei war er mehr von der Absicht geleitet, die Sünde des Betruges zu verhindern, als sein Vermögen zu vermehren. Man kann ja diejenigen, welche fremdes Gut erstreben, mit Recht als Raubvögel des Goldes bezeichnen. Ist nun die Habgier die Wurzel alles Bösen, so entäußert sich derjenige der Laster, welcher nach Reichthum nicht hascht.
56. In gleicher Weise hatte er auch an reicheren Mahlzeiten, an feineren Gerichten kein Wohlgefallen, es sei denn, daß er Freunde geladen; er verlangte nur, was der Natur genügt, keineswegs was der Genußsucht schmeichelt. Dabei war er doch nicht arm an Mitteln, aber freilich arm im Geiste. Dürfen wir darnach nun wohl zweifeln an der Seligkeit desjenigen, der, obwohl vermögend, doch sich nicht überhob im Reichthum, der, wo er arm war, doch das Wenige, was er besaß, nicht gering schätzte?
57. Zum Schlusse müssen wir dann noch, um eben die Haupttugenden alle zu erwähnen, auch des Antheils gedenken, welchen die Gerechtigkeit in seiner Seele einnahm. S. 350 Sind auch die Tugenden alle unter sich verwandt und gleichsam zusammengewachsen, so wird doch in gewissem Sinne eine ausgeprägtere Form bei einzelnen Tugenden verlangt, und gerade zumeist gilt das von der Gerechtigkeit. Karg gegen sich selbst, offenbart sie sich ganz nach außen, und mit einer gewissen Härte gegen sich ergießt sie sich, hingerissen von allumfassender Liebe, auf die Nächsten.
58. Die Art, wie diese Tugend sich zeigt, ist freilich mannigfaltig. Sie ist eine andere gegen die Verwandten als gegen Alle; eine andere in Bezug auf die Verehrung Gottes als auf die Unterstützung der Dürftigen. Wie sie bei ihm gegen die Gesammtheit war, das beweist die Liebe und Ergebenheit der Bewohner der Provinz, deren Vorgesetzter er war: sagen sie ja doch, er habe eher als ihr eigener Vater denn als Richter ihnen gegolten; ein gütiger Vermittler aller ihm von Herzen ergebenen Klienten sei er gewesen und ein unerschütterlicher Verfechter billigen Rechtes.
59. Wie er gegen seine Geschwister trotz des Wohlwollens, mit dem er Alle umfaßte, gesonnen war, das beweiset das ungetheilte väterliche Vermögen: das Erbe sollte eben nicht getheilt, nicht gemindert, sondern bewahrt bleiben. Und doch wollte er nicht zugeben, daß die Ergebenheit gegen seine Verwandten für ihn Veranlassung sein müsse, letztwillige Verfügungen zu treffen. Mit den Worten, die er scheidend sprach, gab er das noch kund, als er diejenigen, die ihm so sehr am Herzen gelegen, empfahl. Er habe — sagte er — den Entschluß, sich nicht zu vermählen, gefaßt, um nicht von seinen Geschwistern getrennt zu werden; den Entschluß aber, keine letztwillige Verfügung zu treffen, halte er aufrecht, damit unsere Anschauung nicht etwa verletzt würde. Obwohl von uns gebeten und beschworen, glaubte er doch, Nichts festsetzen zu sollen. Dabei vergaß er der Armen keineswegs; vielmehr beschwor er uns, so viel an sie zu vertheilen, als uns gerecht erschiene.
