Text.
Innocentius (sendet) dem Rufus, Gerontius, Sophronius, Flavianus, Macedonius, Prosdocius und Aristeas, den in Macedonien eingesetzten Bischöfen (seinen Gruß).1
1. Das (längere) Verweilen unserer Mitbischöfe Maximianus und Eumenius2 oder vielmehr die Ungunst der Zeiten war Ursache, daß ihr euere Klage über Bubolius und Taurianus wiederholtet und wir uns neuerdings gegen die so verworfenen Menschen erhoben. Allein ich will mit möglichst kurzen Worten die so vielen Übelthaten zusammenfassen und genau das behandeln, was ich in euerem Schreiben gelesen. „Es sollte euerem so frommen Geiste nicht lästig scheinen, daß irgend Jemandes Urtheil abermals verhandelt werde, da ja die öfter geprüfte Wahrheit nur in noch hellerem Lichte erglänzt und das wiederholt abgeurtheilte Verderben um so nachdrücklicher, und ohne daß es der (erste Richter) zu bereuen hat, verurtheilt wird. Denn S. 102 es ist ein herrlicher Gewinn, das Recht öfter zu prüfen,"3 theuerste Brüder.
2. Aber das hat, wie ich sehe, euch aufgebracht, daß Bubalius, der sich schon bei vielen Verfälschungen häufig betreten ließ, ein erdichtetes Schreiben von uns vorzeigte, da nach der Gewohnheit jenes Menschen Nichts, was er vorbrachte, mehr Glauben verdiente. Möge aber nun das Murren über diese Angelegenheit verstummen und das letzte Lebenszeichen des überwiesenen Teufels erlöschen. Wir fügten aber diesem Schreiben das frühere4 bei, welches wir durch die genannten Bischöfe überschickt hatten, in welchem unsere Meinung so vollständig dargelegt ist, daß nach dem Durchlesen derselben euch Nichts mehr zweifelhaft, Nichts über diese Angelegenheit mehr zu fragen bleibt. Dieses unser Brieflein jedoch schicket zur sorgfältigen Durchlesung den Bischöfen von Creta, damit sie auf das genaueste wissen, welches Urtheil über Bubalius und Taurianus und die Übrigen verkündigt worden sei, und die, welche derVerwaltung (der Kirchen) würdig sind, sich vor ähnlichem bewahren und hüten, damit sie nicht Gleiches5 erfahren.
Da die hier genannten macedonischen Bischöfe Prosdocius und Aristeas in der Adresse des vorhergehenden Briefes nicht vorkommen, ist es nach Coustant höchst wahrscheinlich, daß jenem weder alle noch nur macedonische Bischöfe aufgezählt sind, hier aber, die irn Texte des Briefes genannten 2 Legaten derselben Maximianus und Eumenius eingerechnet, nur und alle maceedonischen. ↩
Da in dem vorhergehenden Briefe, sowie auch im 165. Briefe des Chrysostomus an die makedonischen Bischöfe ein Eugenius mit Maximinianus genannt erscheint, so dürfte wohl auch hier richtiger Eugenius statt Eumenius zn Iesen sein. ↩
- Decret. cf. C. XXXV. qu. 9, c. 7.
Dieses ist verloren gegangen. ↩
D. i. eine gleiche Strafe; daß diese in der Absetzung bestanden habe, Iäßt sich mehr nur vermuthen aus den Worten: „welche der Verwaltung würdig sind“ und dem sich von selbst aufdrängenden Gegensatze. ↩
