Einleitung.
Um sich den Schein der Rechtgläubigkeit zu geben, über- S. 192 sandte Pelagius an den Papst Innocentius ein, zumal über die fraglichen Puncte unklar und zweideutig gehaltenes Glaubensbekenntnis; Innocentius jedoch war inzwischen schon gestorben, was nach Augustinus1 dem Pelagins unbekannt war, und jene Sendung erhielt dessen Nachfolger Zosimus, welcher sich, wie wir später sehen werden, anfänglich täuschen ließ. Einige Verlegenheit bereitet es, daß von dem erwähnten Schriftstücke Coustant nur einige kleine Fragmente auffinden konnte, welche der hl. Augustinus in seinem gegen Pelagius und Cälestius über die Gnade Christi abgefaßten Buche aufführt, Mansi aber aus einem „alten vatikanischen Codex“ ein vollständiges Glaubensbekenntniß publicirte, welches jedoch keines jener von Coustant gebrachten Fragmente enthält, ohne irgend ein Bedenken gegen dessen Authenticität auszusprechen. Sein Inhalt, an und für sich betrachtet, giebt auch keinen Anlaß, es für unecht zu halten; denn die weitläufige Darlegung der Lehre über die Mysterien der hl. Dreifaltigkeit und Menschwerdung und die entschiedene Verurteilung der denselben entgegengesetzten Häresien beurkundet einen ebenso großen Eifer des Verfassers, sich dadurch beim Papste in Gunst und in den Schein einer unbedingten Glaubenstreue zu setzen, als die kurz und unklar gehaltene Abfertigung des Capitels über die Gnade das Streben verräth, seine eigentliche Ansicht hierüber zu verbergen. Deßhalb gebe ich hier beide Schriftstücke neben einander wieder, ohne der Authenticität des von Mansi edirten ein entschiedenes Wort reden zu wollen.2 S. 193
