4.
[Den Schluß des Bekenntnisses führt Augustinus (I. c. c. 23) mit Folgendem ein: „In dem Schrifstücke, welches er (Cälestius) in Rom übergab, sagt er, nachdem er sein Glaubensbekenntniß von der Dreifaltigkeit der Einen Gottheit an bis zur Beschreibung der Auferstehung der Todten nach S. 233 Möglichkeit auseinander gesetzt hatte, worüber ihn Niemand befragt hatte, weßhalb auch keine Untersuchung gegen ihn angestellt ward, hierauf, da er zu jenem Puncte gelangte, um den es sich handelte, also:] „„Wenn aber ausserhalb des Glaubens Fragen auftauchten, über welche unter den Meisten (noch) ein Streit ist, so habe ich nicht wie der Urheber irgend eines Dogmas Dieß mit bestimmter Auctorität festgestellt, sondern was ich aus der Quelle der Propheten und Apostel empfangen, das tragen wir dem Urtheile eueres Apostolates zur Prüfung an, damit, wenn uns als Menschen etwa ein Irrthum aus Unwissenheit unterlaufen wäre, er durch eueren Ausspruch verbessert werde."" 1
Wir fügen die treffende Schlußbemerkung Augustins zu diesen hinterlistigen Worten hinzu: „Ihr seht also, daß er durch die einleitende Vorbemerkung beabsichtigte, daß es, wenn an ihm ein Irrthum zu Tage getreten wäre, scheinen sollte, er haben nicht im Glauben, sondern in Fragen ausserhalb des Glaubens geirrt; daß also durch die Verbesserung des Irrthums dieser nicht als Häresie verbessert werde und man von dem, welcher berichtigt wurde, sage, er irre, jedoch so, daß man ihn nicht für einen Häretiker erkläre.“ ↩
