1. Wer die Anordnungen der Väter verachtet, verachtet den Glauben selbst; dessen sind Ursus und Tuentius schuldig.
Zosimus (entbietet) dem Aurelius und allen Bischöfen Africas, allen Bischöfen Galliens und der sieben Provinzen, allen Bischöfen Spaniens (seinen Gruß), a pari.1 S. 251
Wenn man sich gegen die Anordnungen der Väter vergeht, so fügt man nicht nur deren Klugheit und Ansicht, welche ihre Vorschriften für immer gegeben, eine Unbilde zu, sondern gewissermaßen dem Glauben und der katholischen Lehre selbst. Denn was ist so heilig und verehrungswürdig, als durchaus nicht abzuweichen von dem Pfade der Vorfahren, deren kanonische Anordnungen gleichsam als Grundlage zur Stütze der Glaubenslast dienen? Nichts Geringeres aber (wurde) von Ursus und Tuentius (verbrochen), von denen der Eine, obwohl durch die beständige Heilpflege dieses Stuhles bewartet, zur Heilung des verbesserten Irrthums nicht gelangen konnte,2 der Andere aber, welcher vor einigen Jahren Verbrechen halber entsetzt ward, wie es die Schreiben der Bürger bezeugen und die Acten darthun, erhielt von eben demselben die Bischofswürde, von dem er früher verurtheilt worden. 3 Ein blinder Irrthum bei Beiden, daß, was bei Allem der Hauptpunct ist, sie weder das Urtheil Anderer über Tuentius, noch das eigene über Ursus festhalten wollten.
Die späterhin häufig vorkornmende Bezeichnung a pari erscheint hier zum ersten Male; damit werden gleichlautende, in mehreren Exemplaren abgefaßte Schreiben bezeichnet, welche die Päpste gleichzeitig getrennt an verschiedene Kirchenprovinzen oder Kirchen oder Individuen abschickten. ↩
Daß Tuentius dem Priscillianismus anhieng, wird unten in n. 3 gesagt. ↩
Ursus nemlich wurde früher von Proculus, Bischof von Marseille, verurtheilt, später von ihm zum Bischofe geweiht, da Proculus den Primat über die 2. narbonnensische Provinz ansprach, wie wir aus dem 1. Canon der Turiner Synode wissen. ↩
