3. Tuentius hätte für feinen schlechten Lebenswandel und seine Glaubensverirrung Buße thun, nicht aber in übereilter und ungesetzlicher Weise nach der Bischofswürde haschen sollen.
Aber wenn doch bei Tuentius nicht bloß sein schlechter Lebenswandel und nicht auch sein priscillianistischer Aberglaube bekannt geworden wäre; wollte ja die langst geübte Liebe und Erbarmung dieses Stuhles für ihn soweit sorgen, daß er für die Zukunft in der Besserung verharre! Hätte er diese fast beispiellose Begünstigung sorgfältiger beachten wollen, so mußte er für seinen früheren Irrthum Buße thun, nicht aber mit solchem Ungestüm nach der Bischofswürde haschen, daß er weder den althergebrachten Festtag einhielt, welcher vor Allem zu beobachten gewesen wäre, noch sich von einem ungeziemenden Orte fernhalten zu müssen glaubte.
