1. Die aus Gallien nach Rom oder anderswohin reisenden (Geistlichen) sollen vom Metropoliten von Arles die Formaten erhalten.1
Es wurde vom apostolischen Stuhle bestimmt, daß, immer aus allen Theilen Galliens, welchen kirchlichen Grades immer zu uns nach Rom kommen will oder anderswohin zu reisen beabsichtigt, nicht anders die Reise antrete als wenn er die Formaten des Metropolitanbischofes von Arles erhalten hat, durch welche er mittelst dessen Bestätigung seinen Priesterstand oder seine sonstige kirchliche S. 229 Stellung nachweist. Dieß haben wir aus dem Grunde beschlossen, weil sehr Viele, welche sich für Bischöfe, Priester oder Geistliche ausgeben, aus Mangel der Formaten, durch welche sie widerlegt werden könnten, sich einen verehrungswürdigen Namen erschleichen und eine ungebührliche Ehrenbezeigung verschaffen. Wer immer also, theuerste Brüder, ohne des oben Genannten Formaten, er sei Bischof, Priester, Diakon oder auf einer niederen Stufe, zu uns kommt, der wisse, daß er durchaus keine Aufnahme finden könne. Dieses Schreiben2 schickten wir bekanntlich überall hin, damit es allen Gegenden bekannt werde, daß unser Beschluß auf alle Weise beobachtet werden müsse. Wer immer aber diese heilsame Anordnung zu verletzen wagt, wisse, daß er sich durch eigenen Willen von unserer Gemeinschaft lossagt. Dieses Privilegium der Formaten aber haben wir unserem hl. Bruder und Mitbischofe Patroclus in besonderer Berücksichtigung seiner Verdienste verliehen.
