3.
Alle ermahnen wir ernstlich, mit ihren Grenzen und Gebieten zufrieden zu sein; denn barbarisch und gottlos ist eine Verwirrung, welche sich Fremdes zueignet. Hierüber soll nun keine weitere Klage an uns gelangen. Denn die Kirche von Arles verlangt mit Recht, daß ihr die in ihrem Gebiete liegenden Paröcien Citharista und Gargarius1 einverleibt werden, damit fürderhin kein Bischof durch Übergriffe einem anderen Unrecht thue. In der That, weil der Metropole Arles, zu welcher von diesem Sitze aus Trophimus als erster Bischof gesandt wurde, von welcher Ouelle aus sich der Glaube über ganz Gallien verbreitete, ihr altes Privilegium nicht genommen darf, deßhalb soll sie auch alle wo immer liegenden Parochien, selbst die ausserhalb ihrer Provinzen befindlichen, in unverletztem Ansehen behalten. Ihr soll auch, so befehlen wir, jede dort angeregte Angelegenheit zur Kenntnißnahme berichtet werden, wenn nicht etwa die Wichtigkeit der Sache auch unsere Prüfung nothwendig macht. Gegeben am 22. März unter dem 10. Consulate des Honorius Augustus und dem 2. des Constantius. 2 S. 231
