(2. Cap.) Hat Einer die Verbote mißachtet, so soll er der Gefahr (des Verlustes) der höheren Weihestufe unterliegen.
4. Daher richteten wir, um den Verdiensten deiner Liebe Nichts zu entziehen, unser Schreiben vorzüglich an dich, welches du zur Kenntniß aller unserer Brüder und Mitbischöfe bringen wollest, nicht bloß derjenigen, welche derselben Provinz angehören, sondern auch den in den Nachbar-Provinzen deiner Liebe befindlichen. Jeder, welcher mir Beiseitesetzung der Anordnung der Väter und des apostolischen Stuhles Dieß vernachlässigt, möge wissen, daß er eine strenge S. 270 Strafe von uns zu gewärtigen habe, damit er keineswegs darüber in Zweifel sei, daß ihm sein Posten gesichert bleibe, wenn er meint, es könne nach so oftmaligem Verbote Dieß ungestraft gewagt werden. Denn mit absichtlicher Beschimpfung geschieht, was immer trotz so oftmaligen Verbotes angemaßt wird.
