8.
Über den Gehorsam hätte ich noch mehr zu sagen; denn jene, die ihn nicht üben, sind nach meiner Ansicht keine Nonnen. Da ich aber zu Nonnen, und zwar, wie ich glaube, zu tugendhaften Nonnen oder zu solchen, die wenigstens tugendhaft zu sein verlangen, spreche, so unterlasse ich es. Nur ein Wort möchte ich in einer so bekannten und wichtigen Sache noch sagen, damit man es nicht vergesse: Wenn eine Nonne, die infolge des Gelübdes unter dem Gehorsam steht, es hierin fehlen läßt, so daß sie nicht mit aller Sorgfalt bemüht ist, dieses Gelübde auf das Vollkommenste zu erfüllen, so weiß ich nicht, warum sie im Kloster ist. Wenigstens versichere ich eine solche, daß sie, solange sie hierin untreu ist, niemals zur Beschauung gelangen noch auch im tätigen Leben etwas Tüchtiges leisten werde. Dies halte ich für ganz gewiß. Und selbst wer nicht durch ein Gelübde zum Gehorsam verpflichtet ist, muß, wenn er zur Beschauung gelangen und ganz sicher gehen will, seinen Willen mit aller Entschiedenheit einem Beichtvater hingeben, der die zu seiner Leitung erforderlichen Eigenschaften besitzt. Denn es ist eine ausgemachte Sache, daß man auf diese Weise in einem Jahr weiter voranschreitet als sonst in vielen Jahren. Doch darüber brauche ich nicht weiter zu reden, weil dies für euch nicht notwendig ist.
