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1. Denn wirklich trefflich erscheint die Mahnung der Weisheit: „Mit einer verheirateten Frau setze dich überhaupt nicht zusammen und lagere dich nicht mit S. a64 ihr auf den Ellenbogen!“ Das heißt, daß du nicht häufig mit ihr zusammen speisen und mit ihr essen sollst. Deswegen fügt die Weisheit noch hinzu: „Und veranstalte keine Zusammenkünfte mit ihr beim Wein, damit sich nicht etwa dein Herz zu ihr hinneige und du mit Blutschuld ins Verderben hinabgleitest!“1 Denn die Freiheit beim Weine ist gefährlich, da sie von Sinnen kommen2 kann; von einer Verheirateten aber sprach die Weisheit, weil die Gefahr für den größer ist, der das Band des ehelichen Zusammenlebens lösen will.
2. Wenn sich aber auch eine Notwendigkeit ergeben und das Erscheinen (beim Gastmahl) erfordern sollte, so sollen sich diese (die Verheirateten) ganz 3 verhüllen, äußerlich mit einem Schleier, innerlich aber mit Schamgefühl; für alle aber, die nicht verheiratet sind, ist es die schlimmste Gefährdung des guten Rufes, wenn sie an einem Gelage von Männern teilnehmen, zumal wenn diese von Wein berauscht sind.
3. Die Jünglinge aber sollen ihre Augen auf das Lager heften und ohne sich hin und her zu bewegen auf die Ellenbogen gestützt nur mit ihren Ohren anwesend sein; und wenn sie sich etwa setzen sollten, so sollen sie die Füße nicht kreuzweise übereinander schlagen4 und auch nicht den einen Schenkel auf den anderen legen oder das Kinn auf die Hand stützen; denn es ist unwürdig, wenn man sich nicht selbst tragen kann; und für einen jungen Mann ist dies eine Schande.
