3.
Nachdem wir uns genügend gerechtfertigt haben und gezeigt haben, daß unsere Worte notwendig sind, S. 234 wollen wir nun zur Lobrede übergehen. Feinheit und Eleganz im Ausdruck wollen wir dabei verschmähen, da auch die Selige den Prunk nicht liebte und Prunklosigkeit ihr Schmuck war. Wir wollen unsere Pflicht erfüllen und die drückendste Schuld abtragen, zugleich aber auch das Volk zur eifrigen Nachahmung der gleichen Tugenden erziehen; denn in all unserem Reden und Handeln ist es uns darum zu tun, die anvertrauten Seelen aufzurichten. Ein anderer möge unter Einhaltung der rhetorischen Regeln das Vaterland und die Familie der Heimgegangenen rühmen. Es wird ihm nicht an Stoff zu einer umfangreichen Lobrede fehlen, falls er die Verstorbene mit Äußerlichkeiten schmücken will, wie man eine edle, schöne Gestalt mit Gold, Edelsteinen und kunstvoll gefertigten Kostbarkeiten ziert. Solcher Schmuck entstellt erst recht eine häßliche Frau, während er eine schöne Frau nicht schöner macht, da er hinter ihrer Schönheit zurückbleibt. Ich werde den erwähnten rhetorischen Gesetzen nur insofern folgen, als ich der gemeinsamen Eltern gedenke, zumal es taktlos wäre, die Erzeuger und Erzieher eines solchen Gutes zu ignorieren. Möglichst rasch werde ich dann auf die Verstorbene selber übergehen, um dem Wunsche derer zu entsprechen, welche ihren Lebenslauf erfahren möchten.
