59.
Die Habichte sollen darin mit grausamer Härte gegen die eigenen Jungen verfahren, daß sie letztere, sobald sie dieselben zum ersten Flugversuch sich anschicken sehen, aus ihren Nestern stoßen und fort und fort davon abwehren und, falls sie zaudern, mit den Fittichen fortjagen und werfen, mit den Flügeln schlagen und zwingen, den Flug zu wagen, vor dem sie sich fürchten. Auch erweisen sie ihnen fortab keinerlei Auffütterung mehr. Was Wunder doch, wenn raubgewohnte Vögel keine Lust zur Aufnährung haben? Bedenken wir sodann, daß sie dazu ins Dasein gesetzt sind, daß auch die Vögel Furcht zur Vorsicht mahne, und daß sie sich nicht in allweg in Sorglosigkeit wiegen, sondern vor Gefahren von seiten der Raubvögel wohl vorsehen sollten. Da ferner letzteren das Ausgehen auf Raub sozusagen zur zweiten Natur geworden, scheint es ihnen mehr darum zu tun zu sein, ihre Jungen von zarter Jugend an zum Beutefang anzuleiten, als durch Nahrungsentziehung zu verstoßen. Sie sehen vor, daß sie nicht im zarten Alter der Bequemlichkeit verfallen, nicht in Genüssen verweichlichen, nicht in Müßiggang S. 214 verkommen, nicht auf Nahrung warten statt ausgehen lernen, nicht ihre Naturkraft einbüßen. Sie entledigen sich der emsigen Aufnährung nur, um sie zu zwingen, sich an Raub zu wagen.
