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S. 218 Jetzt wohlan will ich mich über jene Vögel verbreiten, die sozusagen ein Staatswesen zu führen und diese Lebenszeit unter Gesetzen zuzubringen scheinen. Von ihnen nämlich stammt die Einrichtung im Staate, daß es für alle gemeinsame Gesetze gibt und dieselben in gemeinsamer Unterwürfigkeit beobachtet werden; daß alle ein Band bindet, daß nicht für den einen Rechtens ist, was der andere für unerlaubt nehmen soll, daß vielmehr, was erlaubt ist, allen erlaubt, was unerlaubt ist, allen unerlaubt ist; daß ferner alle gemeinsam den Vätern, durch deren Einsicht der Staat regiert wird, Hochachtung entgegenbringen, gemeinsam in einer Stadt zusammenwohnen, durch gemeinsame Umgangsformen sich gebunden fühlen, daß alle nur ein verpflichtendes Gesetz, ein Sinn beherrscht.
