Einleitung.
Nachdem Bonosus, Bischof von Sardika, welcher die beständige Virginität Mariens geleugnet und behauptet hatte, sie habe ausser Jesus mehrere Söhne geboren, von der Synode zu Capua im J. 391 behufs genauerer Untersuchung und Aburtheilung seiner Sache an seine Nachbarn, die Bischöfe von Macedonien, unter dem Vorsitze des Erzbischofs von Thessalonich gewiesen worden war,1 handelte es sich später darum, wie es mit den von Bonosus Ordinirten zu halten sei. Es wurde hiebei zwischen den vor und nach seiner Verurtheilung Ordinirten unterschieden; von den Ersteren spricht Innocentius in diesem Briefe an Bischof Marcianus und bestimmt, daß dieselben, so sie die Irrlehre des Bonosus verwerfen, in ihren kirchlichen Weihen und Würden zu belassen seien. Das Abfassungsjahr unseres Briefes wird verschieden angegeben; Innocentius selbst erklärt im Texte desselben, daß er ihn von Ravenna aus geschrieben; nun aber hatte sich Innocentius nach vielfachen S. 79 historischen Dokumenten im Anfange des J. 409 mit einer Gesandtschaft des römischen Senates nach Ravenna zum Kaiser Honorius begeben und blieb daselbst auch im folgenden Jahre, da indessen Rom von Alarich erobert und geplündert wurde; demnach wäre das Datum unseres Schreibens in das J. 409 oder 410 zu setzen; Andere aber meinen, weil sich der Papst auf einen an Rufinus und die übrigen macedonianischen Bischöfe in gleicher Angelegenheit gerichteten Brief berufe und sie damit den (weiter unten unter Nr. 17 angeführten) vom Ende des J. 414 citirt glauben, daß unser Schreiben diesem nachzusetzen sei. Allein abgesehen davon, daß man dann einen nochmaligen Aufenthalt des Papstes in Ravenna annehmen müßte, ist auch zu entgegnen, daß unter dem von Innocentius citirten Schreiben an die macedonianischen Bischöfe nicht jenes, sondern ein anderes (verlorengegangenes) zu verstehen sei, da dort von jenen Geistlichen die Rede ist, welche von Bonosus nach seiner Verurtheilung ordinirt wurden. Wir bleiben daher bei der Annahme des J. 409 und ändern deßhalb auch mit Jaffe2 und Maassen3 den von Coustant unserem Schreiben angewiesenen Platz, welcher ihn, ohne in der Chronologie entscheiden zu wollen, unter Nr. 16 einreihte.
