Kap. 33. Darin dürfen sie sich auch durch einzelne verstockte Sünder nicht irremachen lassen, die den leichtsinnigen Versprechungen der Abtrünnigen Glauben schenken.
Laßt euch auch nicht beeinflussen durch den unvorsichtigen Irrtum oder eitlen Unverstand von einigen, die, obwohl mit so schwerer Schuld behaftet, derart mit Geistesblindheit geschlagen sind, daß sie ihre Vergehen weder einsehen noch beklagen! Das ist nur eine noch größere Strafe des zürnenden Gottes, wie geschrieben steht: „Und Gott gab ihnen den Geist der Verblendung“1 , und wiederum: „Die Liebe zur Wahrheit haben sie nicht angenommen, auf daß sie selig würden. Und deshalb schickt ihnen Gott das Wirken des Irrtums, so daß sie der Lüge glauben, damit alle gerichtet werden, die der Wahrheit nicht geglaubt haben, sondern sich in der Ungerechtigkeit gefallen“2 . Die in der Ungerechtigkeit sich gefallen und durch die Verrücktheit ihres verblendeten Sinnes betört sind, die verachten die Gebote des Herrn, vernachlässigen die Heilung der Wunde und wollen nichts von Buße wissen. Vor dem Begehen der Sünde unvorsichtig, nach der Sünde verstockt, zuerst ohne festen Halt und nachher ohne demütiges Flehen, lagen sie am Boden, als sie aufrecht hätten stehen sollen, und bilden sich ein, zu stehen, wenn sie vor Gott sich niederwerfen und am Boden liegen sollten. Den Frieden haben sie eigenmächtig sich selbst angeeignet, ohne daß ihn jemand ihnen gegeben hätte; durch falsche Verheißung verleitet und mit Abtrünnigen und Treulosen im Bunde, nehmen sie den Irrtum an für die Wahrheit, halten sie die Gemeinschaft mit solchen für gültig, die selbst an der Gemeinschaft gar nicht teilhaben, und glauben den Menschen gegenüber Gott, obwohl sie doch Gott nicht glauben wollten gegenüber den Menschen.
