Sechstes Hauptstück.
Es ist also Niemanden mehr zweifelhaft, welche Sorge1 jene heiligen Männer zur Freisprechung des Athanasius übernommen haben; so daß es nach den Aussprüchen der S. 272 Synode, welche gemäß der Ehrwürdigkeit des priesterlichen Urtheiles mit priesterlicher oder kirchlicher Gewissenhaftigkeit abgefaßt seyn mußten, nöthig war, an den Herrscher zu schreiben und eine Gesandtschaft abzuordnen. Aber um was anders flehen sie in diesem Schreiben, als um freie Ausübung des Glaubens, und um Abwendung der Ansteckung durch die arianische Lehre, und um was anders bitten sie, als darum, daß man mit dem Verfahren durch Bande, Kerker, Richterstühle, mit jener ganzen grausamen Behandlung, und mit den neuen Foltern auch gegen Angeklagte einhalten möchte? Gott hat die Kenntniß von ihm mehr gelehrt, als gefordert; und indem er seinen Vorschriften durch wundervolle himmlische Wirkungen Ansehen verschaffte, verschmähte er es, den Willen zu zwingen, ihn zu bekennen. Wenn zum wahren Glauben solche Gewalt nöthigen würde, so würde die bischöfliche Lehre einschreiten, und sagen: Gott ist der Herr des Weltalls, er bedarf keines gezwungenen Gehorsames, er fordert kein gezwungenes Bekenntniß. Nicht täuschen muß man ihn, sondern sich seiner würdig machen. Unsertwegen vielmehr, nicht seinetwegen müssen wir ihn verehren. Ich kann nur den, welcher will, aufnehmen, nur den, welcher bittet, anhören, nur den, welcher bekennt, bezeichnen. Er muß mit Unbefangenheit gesucht, durch Bekenntniß kennen gelernt, mit Liebe geliebt, mit Furcht verehrt, mit Frömmigkeit der Gesinnung bewahrt werden. Aber was ist denn dieß, daß die Priester durch Fesseln gezwungen werden, unter Qualen den Befehl erhalten, Gott zu fürchten? Priester werden in Gefängnissen eingeschlossen, das Volk wird in geketteter Reihe gefesselt eingesperrt, Jungfrauen werden zur Qual entblößt, und die Gott geheiligten Leiber zur öffentlichen Schau ausgestellt, und zum Genusse der Schaulust und zur Folter gebraucht. Sie zwingen sie nämlich nicht dazu, daß alle Christen, sondern dazu, daß sie Arianer seyn sollen; sie nöthigen die Bekenner des Glaubens an Gott auf eine verbrecherische Weise zur Theilnahme S. 273 an ihrer Sündhaftigkeit. Ja sie verleiten durch das Ansehen ihres Namens selbst den Kaiser zu einem Irrthume, indem sie es für Recht ausgeben, daß sie unter dem Scheine von Gottesfurcht in dieser Verkehrtheit Untergebene sich verschaffen. Sie fordern peinliche Untersuchungen, sie verlangen die Hülfe der Gerichte, sie rufen die Gewalt und das Ansehen des Regenten an. Sie schämen sich nicht der Verkehrtheit ihrer verbrecherischen Gesinnungen, und konnten bisher nicht einmal durch das angemaßte Recht des Zwanges die Beistimmung des Volkes erzwingen.
Diese Sorge übernahmen die zu Sardica versammelten Bischöfe, welche von ihren Verhandlungen sogleich die Kaiser schriftlich in Kenntniß setzten; und nachher sandte Konstans zwei aus ihnen mit einem Schreiben an seinen Bruder Konstantius. ↩
