Siebentes Hauptstück.
Würden diese Dinge aus alten Papieren an das Licht gebracht, und würden sie unserm jetzigen Zeitalter berichtet, so hätte man, wie ich glaube, über wichtige Sachen bedenkliche Zweifel erheben müssen. Und wenn von andern, den nächsten besten, gefordert würde, einen als schuldig zu erklären; so würde man die Glaubwürdigkeit der Schriften, das Leben der Richter, die Zuverläßigkeit der Ankläger, ja auch den Charakter und die Handlungen des Mannes selbst untersuchen. Denn seine Lossprechung würde schon durch die gemeinschaftliche Verdammung der Arianer bewirkt werden; und es wäre mit großer Gefahr verbunden, das Gericht aufzulösen, ohne zugleich die Untersuchung der Schuld und der Unschuld wieder aufzunehmen; und zum Behufe seiner Vertheidigung würde ihm nebst der Lehre des Glaubens das ganze Ansehen des Alterthumes zur Seite stehen. Aber da jetzt diejenigen selbst, welche damals als arianische Ketzer verdammt wurden, die Sache betreiben, Alles in Verwirrung setzen, und auf Alle durch Macht und Bestechung einen verderblichen Einfluß üben, und da, wenn Athanasius schul- S. 274 dig gewesen ist1, er noch schuldig seyn kann; so mögen die Zeugen sprechen, so mögen die Richter erwägen, es möge die Lehre des Glaubens mit ihrem aus den Vorschriften der Evangelien und der Apostel geschöpften Lichte strahlen! Welche Blindheit des Verstandes ist es? Welche Stumpfheit des Sinnes? Welche Vergessenheit der Hoffnung? Welche Liebe zu Verbrechen? Welcher Haß gegen die Wahrheit? Zur Begünstigung der Verdammten wenden sie die Liebe gegen Gott an.
Athanasius wurde vor dem zu Sardika gehaltenen Koncilium für schuldig, in diesem aber für unschuldig erklärt, so daß mit seiner Lossprechung auch die Verdammung der Arianer verbunden war. ↩
