Achtes Hauptstück.
Ich komme nun auf das, was sich erst neulich ereignet hat, wobei es die verbrecherische Sekte sogar verschmähte, ihre boshaften Kniffe zu verheimlichen. Der Bischof Eusebius von Vercella ist ein Mann, welcher in seinem ganzen Leben Gott diente. An diesen erging nach der Synode zu Arelate, da der Bischof Paulinus den so großen Verbrechen derselben entgegengetreten war, der Befehl, nach Mediolanum (Mailand) zu kommen. Dort war bereits die Rotte der Bösgesinnten versammelt, und ihm wurde zehn Tage hindurch verboten, in die Versammlung zu gehen, bis sich endlich die verkehrte Bosheit gegen den so heiligen Mann erschöpfte. Dann wurde er zu allen vereiterten Versammlungen, zu welchen er wollte, gerufen. Er erschien zugleich mit dem römischen Klerus, und dem Lucifer, dem Bischofe von Sardinien. Als man in ihn drang, daß er gegen den Athanasius unterzeichnen sollte, sprach er: „Man S. 275 müsse zuvor hinsichtlich des Glaubens der Priester gewiß seyn; ihm seyen einige von denen, welche zugegen wären, als solche bekannt, welche von Irrlehren befleckt seyen.“ Er legte die Glaubenserklärung von Nicäa vor, wovon wir oben1 Meldung gethan haben, und versprach, alles zu thun, was sie forderten, wenn sie das Glaubensbekenntniß unterschrieben haben würden. Dionysius, Bischof von Mailand, nahm das Papier zuerst; als er schriftlich das Bekenntniß abzulegen begann, riß ihm Valens die Feder und das Papier gewaltsam aus den Händen, und schrie, es wäre nicht möglich, daß von nun an etwas verhandelt würde. Die Sache, gelangte nach vielem Lärm zur Kenntniß des Volkes; bei Allen, entstand große Trauer; der Glaube ward von Priestern bekämpft. Weil nun jene das Urtheil des Volkes fürchteten, begaben sie sich aus der Kirche zu dem Palaste. Was für ein Urtheil sie gegen den Eusebius lange vorher, ehe er in die Versammlung trat, verfaßt haben, sagt das Urtheil selbst von sich aus. S. 276
Der Theil, in welchem hievon Meldung gethan wurde, ist verloren gegangen. ↩
