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Œuvres Thomas d'Aquin (1225-1274) Summe der Theologie
Tertia Pars
Quaestio 90

Vierter Artikel. Man teilt zukömmlich die Buße ein: in Buße vor der Taufe, in Buße für Tod und in Buße für läßliche Sünden.

a) Diese Einteilung ist nicht gut. Denn: I. Die Buße ist die zweite Rettungsplanke; die Taufe die erste. Also muß man nicht von einer Gattung Buße „vor der Taufe“ sprechen. II. Die Buße für Todsünden tilgt auch die läßlichen. Also sind das nicht zwei nebeneinander bestehende Gattungen. III. Nach wie vor der Taufe sündigt man entweder schwer oder läßlich. Also muß man die Buße auch vor der Taufe unterscheiden in eine für Tod und in eine für läßliche Sünden. Auf der anderen Seite stellt Augustin diese Einteilung aus (hom. ult. 50.).

b) Ich antworte, diese Einteilung hat zum Gegenstande die Tugend der Buße. Jede Tugend aber wirkt gemäß der entsprechenden Zeit wie gemäß anderen entsprechenden Umständen. Also hat auch die Tugend der Buße ihre Thätigkeit, wie es der Zeit des Neuen Bundes zukommt. Nun gehört es der Buße an, die vergangenen Sünden zu verabscheuen mit dem Vorsatze, sich zu bessern, was gleichsam Zweck der Buße ist. Und weilalles Moralische den Wesenscharakter empfängt gemäß dem Zwecke; so ist es zukömmlich, daß die verschiedenen Gattungen der Buße genommen werden gemäß den verschiedenen Änderungen in seinem Leben, die der büßende beabsichtigt. Da besteht nun eine dreifache solche Änderung: 1. durch die Wiedererzeugung zu einem neuen Leben; und das gehört zur Buße vor der Taufe; — 2. durch die Besserung des bereits verderbten vergangenen Lebens; und das gehört zur Buße für Todsünden nach der Taufe; — 3. durch vollendeteres Leben; und das gehört zur Buße für läßliche Sünden, die nachgelassen werden durch einen feurigen Akt der Liebe.

c) I. Die Buße vor der Taufe ist kein Sakrament; sondern ein Tugendakt, der zum Sakramente der Taufe vorbereitet.

II. Die Buße, welche Todsünden tilgt, tilgt auch läßliche; aber nicht umgekehrt. Diese beiden Gattungen also verhalten sich zu einander wie „unvollkommen“ und „vollkommen“.

III. Vor der Taufe sind keine läßlichen Sünden ohne Todsünden. Da also die läßliche Sünde nicht nachgelassen werden kann, ohne daß die schwere nachgelassen ist, wird vor der Taufe nicht unterschieden eine Buße für schwere und eine für läßliche Sünden.

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