4.
Zum vierten, ist bey ihnen allen ungezweifelt, daß der Ablaß hinnimmt dieselben Werke der Gnugthuung, für die Sünde schuldig zu thun oder aufgesetzt.1
Denn so er ohne allen Unterscheid alle Werke der Gnugthuung hinnähme etc. Denn so er dieselben Werke solte alle hinnehmen, bliebe nichts gutes mehr da, das wir thun möchten. ↩
