52.
1. In ähnlicher Weise hat der Erzieher also auch hier den schamlosen Gebrauch von Worten als verwerflich bezeichnet, indem er dadurch das schamlose Versinken in Zuchtlosigkeit unmöglich machen wollte. Denn unanständiges Reden ist eine Vorbereitung auf unsittliches Handeln,1 und Sittsamkeit in der Rede ist eine Übung für den Kampf gegen die Unzucht.2
2. Wir haben aber in gründlicherer Darstellung gezeigt,3 daß die Bezeichnung des wirklich Unsittlichen sich nicht auf die Worte und ebensowenig auf die dem Geschlechtsverkehr dienenden Glieder und die eheliche Umarmung bezieht, wofür die im gewöhnlichen Verkehr nicht gebräuchlichen Wörter verwendet werden; denn auch das Knie und das Schienbein, diese Körperteile, und ihre Benennung und die mit ihnen vollführten Tätigkeiten sind nicht unsittlich (Körperteile sind aber auch die Schamglieder des Menschen, die zwar des Schamgefühls würdig, aber keine S. a62 Schande sind); unsittlich aber ist ihre ungebührliche Verwendung, und sie verdient deswegen Schimpf und Tadel und Strafe; denn in der Tat ist etwas Unsittliches allein das Laster und die aus ihm hervorgehenden Handlungen.4
3. Dementsprechend wird mit Recht als unanständiges Reden das Reden über unsittliches Tun bezeichnet, wie z.B. die Unterhaltung über Ehebruch und Knabenliebe und Ähnliches. Doch muß man auch das alberne Geschwätz zum Schweigen bringen. „Denn wenn du viel redest“, so heißt es, „wirst du der Verfehlung nicht entfliehen.“5 Also wird die Geschwätzigkeit Strafe erleiden. „Denn mancher, der schweigt, wird als weise erfunden, und mancher wird verhaßt wegen seines vielen Geschwätzes.“6 Ja auch sich selbst wird der Schwätzer schließlich zum Ekel. „Wer viele Reden macht, bekommt Abscheu vor seiner eigenen Seele.“7
Vgl. Plut. Moral, p. 707 F; Wendland, Quaest. Muson. S. 61. Der Satz steht auch Sacra Par. 197 Holl; Floril. Monacense f. 77 v. ↩
Sacra Par. 198 Holl; Georgides in Laur.VII.15f. 86v. und Migne Ser. gr. 117 Col. 1141; Antonius Melissa bei Sakkelion Δελτίον τῆς ἱστορικῆς καὶ ἐθνολογικῆς ἑταιρίας τῆς Ἑλλάδος II S. 664 ↩
Wir wissen nicht, in welcher Schrift dies geschah. ↩
Sacra Par. 199 Holl. ↩
Sprichw. 10, 19. ↩
Sir. 20, 5. ↩
Ebd. 20, 8. ↩
