6. Abschriften eines kaiserlichen Briefes, durch den er den Kirchen Gelder zuweist
Abschriften eines kaiserlichen Briefes, durch den er den Kirchen Gelder zuweist:
„Konstantinus Augustus an Cäcilianus, den Bischof S. 468 von Karthago. Da es mir gefallen, in allen Provinzen namentlich in Afrika, Numidien und Mauretanien, an gewisse näher bezeichnete Diener der wahren und heiligsten katholischen Religion zur Bestreitung ihrer Ausgaben Zuschüsse zu verabreichen, so habe ich an Ursus, den hochangesehenen Finanzverwalter Afrikas, ein Schreiben gerichtet und ihn angewiesen, daß er an deine Strenge die Auszahlung von 3000 Folles1 verfüge. Du aber erteile, wenn du die Aushändigung der erwähnten Summe veranlassest, die Weisung, daß diese Gelder an alle die oben genannten Männer gemäß dem von Hosius dir übermittelten Verzeichnisse verteilt werden. Solltest du aber merken, daß die Summe zur Erfüllung dieses meines Willens ihnen allen gegenüber nicht genüge, dann magst du den Betrag, den du noch für notwendig erachtest, unbedenklich von Heraklid, unserem Domänenverwalter, anfordern. Ich habe ihn nämlich mündlich beauftragt, falls deine Strenge Geld von ihm erbitte, unverzüglich die Auszahlung zu verfügen.
Da ich ferner erfahren habe, daß einige Leute unsteten Sinnes das Volk der heiligsten und katholischen Kirche durch schlimme Täuschung irreführen wollen, so wisse, daß ich den Prokonsul Anylinus und den Vizestatthalter Patrizius mündlich dahin beauftragt, daß sie zu allem andern hin vor allem auch darauf gebührend ihr Augenmerk richteten und es nicht wagten, über solches Unterfangen hinwegzusehen. Wenn du demnach wahrnimmst, daß gewisse Menschen dieser Art in ihrem Wahnsinn beharren, so wende dich ohne Bedenken an die erwähnten Richter und trage die Sache vor, auf daß S. 469 sie entsprechend der mündlichen Weisung, die ich ihnen gegeben habe, solche Leute zur Umkehr veranlassen. Die Göttlichkeit des großen Gottes möge dich erhalten auf viele Jahre!“
Als feste Rechnungseinheit von ansehnlicher Größe erscheint der denariorum follis oder kurzweg follis nur in der ersten Hälfte des vierten Jahrhunderts. Nach dem Diokletianischen Geldsystem galt: 1 Pfund Gold = 8 Folles = 2500 Pfund Kupfer = 50000 Denare. Darnach betrug der Goldwert des Follis, in deutsches Geld umgerechnet, 114,2 M. Vgl. Seeck in Pauly-Wissowa, Real-Enzyklop. der klassischen Altertumswissenschaft VI 2, 2829—2838. ↩
