§ 2.
1) Die Aufnahme in die Kirche wird vermittelt durch einen Paten, um den sich der Taufkandidat umsieht und dem er verspricht, ein gehorsamer Jünger zu werden. 2) Das Patenamt ist eine ernste, heilige Sache, aber auch ein Akt der Liebe und Hilfeleistung.
Wenn nun jemand die heilige Gemeinschaft an diesen wahrhaft überweltlichen Gütern liebgewonnen hat, so begibt er sich zu einem der Eingeweihten (der bereits Getauften) und redet ihm zu, seinen Wegweiser zum Hierarchen zu machen. Er seinerseits verspricht, mit voller Hingabe allen Weisungen zu folgen, die ihm würden erteilt werden, und bittet jenen Christen, daß er das Patenamt bei der Zulassung (zur Taufe) und für das ganze folgende Leben übernehme1. Der nun trägt zwar S. 104 ein heiliges Verlangen nach der Rettung des Menschen; während er aber die menschliche Schwäche mit der Erhabenheit des Amtes vergleicht, erfaßt ihn alsbald ein (heiliger) Schauer und das Gefühl der Ohnmacht, Gleichwohl willigt er zuletzt gütig ein, die Bitte zu erfüllen; er nimmt sich um ihn an und führt ihn zu dem Manne, der nach der Hierarchie benannt ist (Hierarch).
Ein beachtenswertes Zeugnis für die Institution der Patenschaft. Über die Eigenschaften eines guten Paten s. unten e. h. II, 2, 5; II, 8, 4; VII, 3, 11. Vgl. Tartull. de bapt. c. 18 (M. s. l. 1, 1220). ↩
