§ 1.
Hervorhebung des Gemeinsamen und des Besonderen bei den drei genannten Ordinationen.
Gemeinsam ist den Hierarchen, Priestern und Liturgen bei ihren priesterlichen Weihen das Hintreten vor den göttlichen Altar, das Beugen der Kniee, die Handauflegung des Hierarchen, die Ausrufung und die Schlußzeremonie des Friedenskusses. Als Auszeichnung ist den Hierarchen das Auflegen der heiligen Schrift aufs Haupt vorbehalten, was den untergeordneten Ständen nicht zukommt. Für die Priester bildet das Beugen der beiden Kniee einen besonderen Vorzug, da die Weihe der Liturgen diese Zeremonie nicht kennt, weil, wie gesagt, die Liturgen nur das eine Knie beugen.
