§ 8.
Der Unterschied im Kniebeugen wird dahin gedeutet, daß der einen Tätigkeit des Reinigens durch die Diakone das Beugen des einen Knies, der zweifachen S. 179 Tätigkeit der Priester, des Reinigens und Erleuchtens, das Beugen der beiden Kniee, der dreifachen Tätigkeit des Bischofs, welche nebst den vorigen auch das Vollenden in sich schließt das Beugen der beiden Knie zugleich unter Auflegung der heiligen Schrift entspricht.
Die Kniebeugung bezeichnet, daß die Vorführung (der Täuflinge) durch den Einführenden (Diakon) in Unterwürfigkeit unter Gott geschieht, welchem man alles unterwirft, was in heiliger Vorbereitung vorgeführt wird. Weil aber, wie wir schon oft gesagt haben, die drei Stände der Weihespender vermittels der drei heiligsten Sakramente und Gewalten den drei Ständen der Weiheempfänger vorstehen und deren heilsame Einführung unter das göttliche Joch rituell vollbringen, deshalb vollzieht geziemender Weise der Stand der Liturgen, der auf das Geschäft des Reinigens beschränkt ist, nur die Einführung der im Stadium der Reinigung Befindlichen und stellt sie an den Fuß des göttlichen Altars, da vor demselben die Geister überweltlich gereinigt und geheiligt werden. Die Priester dagegen beugen beide Kniee, weil die von ihnen heilig Eingeführten nicht bloß gereinigt, sondern auch, nachdem deren Leben durch die lichtvollsten Priesterhandlungen in (geistigem) Aufstieg vollkommen gereinigt ist, zur Fähigkeit und Macht des (mystischen) Betrachtens sakramental vollendet werden. Der Bischof endlich beugt beide Kniee und hat zugleich die gotteingegebenen Schriften auf dem Haupte, weil er diejenigen, welche die Gewalt der Liturgen gereinigt, die Gewalt der Priester erleuchtet hat, vermittels seiner hierarchischen Gewalt zur tieferen Erkenntnis der von ihnen geschauten Heilsgeheimnisse, ihrer Empfänglichkeit entsprechend, erhebt und vermittels solcher Erkenntnis die Eingeführten zur vollkommenen, ihnen zustehenden Heiligung vollendet.
