9. Rein christliche Ehen dagegen erfreuen sich des Segens der Kirche und führen zu gegenseitiger Heiligung der beiden Ehegatten.
S. 84 Darf man nun noch zweifeln, fragen und wiederholt überlegen, ob der, dem der liebe Gott seine Schätze anvertraut hat, für die zugebrachte Mitgift tüchtig genug sei? Woher soll ich die Kräfte nehmen, um das Glück einer Ehe zu schildern, welche vor der Kirche eingegangen, durch die Darbringung1 bestätigt, mit dem Segen besiegelt ist, welche die Engel ansagen und der himmlische Vater genehm hält? Es ist ja nicht einmal auf Erden recht und gesetzlich, wenn Kinder ohne die Einwilligung der Eltern heiraten. Welch schönes Zweigespann sind ein Paar Gläubige, die eine Hoffnung, ein Ziel ihrer Wünsche, einerlei Lebensweise und dieselbe Art des Dienstes haben! Sie beide sind Geschwister, Mitknechte, es ist kein Unterschied vorhanden, weder an Geist noch an Körper. Sie beten zu gleicher Zeit, sie werfen sich zusammen nieder, sie halten zu gleicher Zeit die Fasten, sie belehren, sie ermahnen, sie tragen sich gegenseitig. Sie finden sich in gleicher Weise in der Kirche Gottes und beim Tische des Herrn ein, sowie sie sich auch in Bedrängnissen, bei Verfolgungen und in guten Tagen in gleicher Weise verhalten. Keins hat vor dem ändern Heimlichkeiten, keins meidet das andere, keins wird dem ändern zur Last. Gern besucht man die Kranken und kommt dem Dürftigen zu Hilfe. Die Almosen werden gereicht ohne lange Quälerei, das Opfer gehalten ohne Erregung von Verdruss, die tägliche Beobachtung der Religion ist ungehindert. Die Bekreuzung findet nicht verstohlen statt, die Beglückwünschungen nicht mit Zittern, der Segen wird nicht bloß in Gedanken gesprochen. Aus beider Munde ertönen Psalmen und Hymnen, und sie fordern sich gegenseitig zum Wettstreite heraus, wer wohl am besten dem Herrn lobsingen könne. Dergleichen zu sehen und zu hören ist ein Gegenstand der Freude für Christus. Solchen sendet er seinen Frieden.
Des eucharistischen Opfers ↩
