33.
Doch es möchte einer gerne Enkelkinder haben und den Namen ,Großvater’ erwerben. Fürs erste gibt er mit dem Verlangen nach fremden Kindern die S. 329 eigenen weg; sodann büßt er mit der Hoffnung auf ungewisse Kinder die gewissen ein. Er gibt sein Vermögen hin — und immer neue Forderungen! Zahlt er die Mitgift nicht aus, wird er gerichtlich belangt. Lebt er lange, fällt er lästig. Den Schwiegersohn kaufen, nicht gewinnen heißt das. Selbst den Besuch der Eltern bei ihrer Tochter läßt dieser sich zahlen. Dazu also wird sie so viele Monate im Schoße getragen, daß sie in fremde Gewalt übergeht? Dazu dient die Sorge, die Aufmerksamkeit auf die Jungfrau zu lenken, daß sie um so rascher den Eltern entrissen wird?
