1. Der erste Sitz des heil. Petrus war in Antiochien.
Innocentius (senbet) dem Bischofe Alexander (seinen Gruß).
Die Bürde und Würde, welche von deiner Brüderlich- S. 113 keit uns zugetheilt wurde, veranlaßte uns zu einer nothwendigen Abhandlung, durch welche wir euer Schreiben oder Ansuchen, sowie die Gnade des hl. Geistes es verleiht, beantworten können. Indem wir also auf die Anordnung der nicänischen Synode zurückgehen, welche die Ansicht aller Priester des ganzen Erdkreises ausspricht, ersehen wir, daß, was sie über die antiochenische Kirche erklärte,1 von allen Gläubigen, um nicht zu sagen Priestern, beobachtet werden müsse, wonach die genannte Kirche über ihre Diöcese,2 nicht über irgend eine Provinz gesetzt ist. Hieraus entnehmen wir, daß Dieß jener Stadt nicht so sehr wegen ihrer Größe zuerkannt wurde, als deßhalb, weil sie der erste Sitz des ersten Apostels ist, wo auch die christliche Religion ihren Namen erhielt, welche auch der so berühmten Versammlung der Apostel gewürdigt wurde3 und dem römischen Stuhle nicht nachstehen würde, wenn dieser nicht sich rühmen könnte, daß, was jene (nur) im Vorübergehen genoß, S. 114 bei ihm aufgenommen und vollendet wurde. Deßhalb glauben wir, theuerster Bruder, daß, sowie du die Metropoliten kraft ausschließlicher Autorität ordinirst, du auch die übrigen Bischöfe nicht ohne deine Zustimmung und dein Mitwissen ordiniren lassest. Hierin magst du als geeignete Weise die beobachten, daß du die weit entfernten brieflich an Jene zur Ordination weisest, welche sie jetzt nur nach ihrem eigenen Gutdünken ordiniren; die benachbarten aber magst du, wenn du es für gut hältst, zur Händeauflegung zu dir berufen. Denn deren Sorge dir vor Allem obliegt, Diese müssen auch vorzüglich deinem Urtheile sich unterwerfen.4
C. 6. Conc. Nic. ↩
Nach der sog. Constantinischen Reichsverfassnng waren die 4 Präfectoren des ganzen Römerreiches in Diöcesen unter Vicarien abgetheilt, diese wieder in Provinzen unter Präsides, welche Eintheilung und Verfassung aber der Hauptsache nach schon unter Diokletian bestand; vgl. Maassen, Primat des Bischofs von Rom und die alten Patriarchalkirchen, Bonn 1853. S. 34, N. 24. S. 61, N. 36. ↩
Eines in Antiochia gehaltenen Apostelconcils erwähnt nicht nur der Bischof Gregor von Pisinunt auf dem 2. ökumenischen Concil in Nicäa, sondern er führt sogar zur Vertheidigung der Bilderverehrung folgenden Canon desselben an: „Die Erlösten dürfen nicht wieder zn den Götzen abirren, sondern müssen kämpfen vor der Bildsäule des Gottmenschen, unseres Herrn Jesus Christus.“ Cf. Labbei Concil. VII. p. 1324, D. Mögen immerhin die von den Gelehrten, welche von einem antiochenischen Apostelconcil Nichts wissen wollen, gegen die Ächtheit jenes Canons, respective der Quelle desselben vorgebrachten Einwendungen begründet sein, so zeigt doch diese Äusserung des Innocentius an, daß die bezügliche Tradition mindestens auf das 4. Jahrhundert zurückgeht. ↩
Über den Sinn des von Innocentius I. hier angezogenen 6. nicänischen Canons und der vom Papste hiezu gegebenen Erläuterung bezüglich Antiochiens vgl. Hefele I. S. 389 ff. und die cit. Schrift Dr. Maassens S. 39 ff. ↩
