4. Warum er nicht persönlich nach Rom komme.
Darum bitte ich dein heiliges Apostolat, daß du diese meine Schrift anzunehmen geruhest, womit ich dem so erhabenen Stuhle und seinen so gerechten Entscheidungen zu meinen Gunsten meinen Dank bezeigen möchte; ich übersandte sie deßhalb, weil mich, freilich (nur) mündlich, der von deiner Heiligkeit mit den Acten des apostolischen Stuhles abgeschickte Subdiakon Basiliscus in Carthago am 2. November forderte, mich beim apostolischen Stuhle einzufinden und versprach, dem Gerichte deiner Heiligkeit, zu welchem S. 266 ich angeblich meine Zuflucht genommen hätte, 1 mich nicht entziehen zu wollen, wenn das Urtheil gegen mich und nicht für mich gefällt worden wäre. Damals also konnte ich deßhalb daselbst2 Nichts unternehmen, weil Derjenige, welcher an den apostolischen Stuhl appellirt hatte, abwesend war; er hätte ja die Gründe seiner Berufung anführen sollen, besonders da, wenn der Berufende seine Angelegenheit nicht betreibt, auch nach menschlichen Gesetzen immer der, welcher siegte, die Oberhand behält. Denn was lag mir daran, auch bei deiner Ehrwürdigkeit als Zeuge seiner schlechten Lehre aufzutreten, wo ich an der Freude Theil nehmen konnte, wenn auch das Urtheil des apostolischen Stuhles nach der Verdammung dessen, was Jenem von mir vorgeworfen wurde, seine Freisprechung bestätigte und er sich nicht früher weihen als rechtfertigen ließ?
So stellte es wahrscheinlich Cälestius dar; in Wirklichkeit hatte ja nicht Paulinus, sondern Cälestius von der carthagischen Synode an den Papst appellirt. Paulinus macht es dem Cälestius mit Recht hier zum Vorwurf, daß er die von ihm selbst anhängig gemachte AppelIation nicht verfolgte, sondern sogleich nach Ephesus gieng und sich dort die Priesterweihe erschlich, bevor er durch das UrtheiI des apostolischen Stuhles freigesprochen werden konnte; Dieß um so mehr als nach Cod. TheodXI. t. 30. 1. 45. überseeische Appellationen innerhalb eines Jahres durchgeführt werden mußten. ↩
In Rom. ↩
