11. Brief des Kaisers Theodosius an den Kaiser Honorius.1
Er möge obige Verordnung aufheben. In allen Angelegenheiten, in welchen unsere Hilfe begehrt wird, können wir unsere Fürsprache bei deiner Milde nicht versagen; denen aber sind wir desto mehr Sorgsalt und Eifer schuldig, in welchen sich die Wünsche des apostolischen Stuhles kund geben. Denn da unser Kaiserreich stets unter dem Schutze Gottes regiert wird, müssen wir der Kirche jener Stadt eine ganz besondere Verehrung zollen, von welcher sowohl wir die römische Herrschaft empfiengen, als auch die Bischofswürde ihren Anfang. Zudem begehrte die an uns gerichtete Gesandtschaft von unserer Frömmigkeit nichts Anderes, als was mit der Lehre des katholischen Glaubens und dem Rechte übereinstimmt. Sie fordert nemlich, daß jene Privilegien, welche seit jeher von den Vätern festgesetzt 2 und bis auf unsere Zeiten beobachtet wurden, unerschüttert bleiben. In dieser Hinsicht erkennt deine Durchlaucht, daß man alte, in den Vorschriften der Canones verzeichnete Anordnungen keineswegs abschaffen noch ein schon so viele Jahrhunderte heilig gehaltenes Gesetz durch neue vorschnelle Entscheidungen verletzen dürfe, mein Herr! Daher möge deine Majestät in Erwägung der Worte unserer Frömmigkeit, in Erinnerung des Christenthums, welches die himmlische Barmherzigkeit unseren Herzen eingießt, Alles beseitigen, was verschiedene Bischöfe in Illyricum erschlichen haben sollen, und die Beobachtung der alten Ordnung einschärfen, damit die römische Kirche nicht S. 341 nicht unter christlichen Herrschern verliere, was sie unter anderen3 Kaisern nicht verlor.
Coustant p. 1029 unter Num. X., Mansi IV. p. 421, Hollsten. Coll. rom. I. p.81. ↩
Daraus und aus dern Schlusse des Briefes ist ersichtlich, daß die vom apostolischen Stuhle durch den Vicar ausgeübte Patriaarchalgewalt über Ilyricum nicht etwa erst unter dem Papste Damasus begonnen hatte. ↩
D. i. heidnischen. ↩
