9. Antwortschreiben des Kaisers Honorius an den Papst Bonifacius I.1
Der Sieger Honorius, der Triumphator, der stets Durchlauchtigste (entbietet) dem heiligen und ehrwürdigen Bonifacius, dem Papste der ewigen Stadt (seinen Gruß).
Das Schreiben deiner Heiligkeit haben wir mit geziemender Ehrfurcht und Freude empfangen und nach dessen Durchlesung dem allmächtigen Gott den größten Dank gesagt, weil wir erfuhren, daß deine Heiligkeit nach langem Unwohlsein die erwünschte Gesundheit wieder erlangt habe. Deßhalb übergeben wir den ehrwürdigen Männern bei ihrer Rückkehr als Beweis unserer Freude ein Schreiben und bitten, daß dein Apostolat in seinen täglichen Gebeten seine Liebe und seine Wünsche für unser Heil und Kaiserreich darbringen möge. Das aber, wisse, hat unserer Frömmigkeit gar wohl gefallen, daß deine Heiligkeit um die Beunruhigung der Kirche oder des Volkes besorgt ist. Damit Dieß auf keine Weise geschehe, glaubte unsere Milde hinreichend gesorgt zu haben. Endlich wollen wir der Erklärung deiner Heiligkeit gemäß, daß es allen Klerikern zur Kenntniß komme, damit, wenn etwa deine Heiligkeit, was S. 338 wir nicht wünschen, das menschliche Loos treffen sollte, Alle wissen, daß ehrgeizige Ansprüche aufgegeben werden müssen. Wenn aber etwa gegen das Recht wegen des Muthwillens der streitenden (Parteien) Zwei ordinirt worden wären, solle durchaus Keiner von Diesen Bischof werden, sondern nur Jener auf dem apostolischen Stuhle verbleiben, welchen aus der Zahl der Kleriker durch eine neue Ordination der göttliche Wille und die Zustimmung der Gesammtheit erwählte.2 Daher mögen Alle nach der Ermahnung unserer Erlauchtheit einen ruhigen Sinn und friedliebende Gemüther bewahren und Nichts durch aufrührerische Verschwörungen zu erreichen versuchen, da es sicher ist, daß keiner Partei ihre Bemühungen von Nutzen sein werden."3
Coustant p. 1027 unter Num. VIII., Mansi IV. p.393, Hinschius p. 554. Da der Kaiser die an ihn gelangten Briefe und Bitten in der Angelegenheit des Schisma, wie wir oben gesehen, gewöhnlich innerhalb 8 Tage erledigte, so ist auch wahrscheinlich, daß sieses Rescript dem Juli des J. 420 angehört. ↩
Allerdings war dieses Gesetz geeignet, Ehrgeizige abzuschrecken, konnte aber auch leicht zur Handhabe dienen, Würdige auszuschließen. ↩
Das ganze Schreiben nahm Gratian in D. XCVII. c. 2. auf, sowie den Wortlaut des Gesetzes: „Wenn aber etwa — Gesammtheit erwählte“ allein nochmals in D. XCVII. c. 8. ↩
