26. Wie hat man es aufzufassen, wenn Heilige das tun, was nicht geschehen darf.
Man hält uns entgegen, daß in der Zeit der Verfolgung sich manche heilige Frauen, um ihre Unschuld vor Nachstellungen zu retten, ins Wasser gestürzt und auf diese Weise den Tod gefunden haben, und doch wird ihr Martyrium in der katholischen Kirche mit feierlicher Verehrung und unter großer Teilnahme begangen. Ich möchte nicht vorschnell über sie urteilen. Ich weiß ja nicht, ob nicht die Autorität Gottes an der Hand von glaubwürdigen Bezeugungen die Kirche bestimmt hat, ihr Andenken also zu ehren; möglicherweise ist dies der Fall. Denn wie, wenn sie es nicht aus menschlichem Irrtum, sondern auf göttlichen Befehl hin getan haben, nicht in einem Wahne, sondern aus Gehorsam, wie wir es von Samson nicht anders annehmen dürfen1? Wenn aber Gott befiehlt und seinen Willen klar kundgibt, wie dürfte man da die Folgeleistung zum Vorwurf machen, den aus Frömmigkeit geleisteten Gehorsam anschuldigen? Jedoch wenngleich Abraham rühmenswert gehandelt hat, indem er sich entschloß, seinen Sohn Gott zu opfern, so würde dennoch jeder andere, der das tut, ein Verbrechen auf sich laden. Denn auch der Soldat macht sich nach keinem Gesetz seines Staates eines Mordes schuldig, wenn er im Gehorsam gegen Band 1, S. 66die Gewalt, der er rechtmäßig unterstellt ist, einen Menschen tötet; im Gegenteil, er macht sich, wenn er es nicht tut, der Unbotmäßigkeit und Widerspenstigkeit schuldig; würde er es aber aus eigenem Antrieb und auf eigene Faust tun, so würde er das Verbrechen der Vergießung von Menschenblut auf sich laden. Also macht er sich ebenso strafbar, wenn er es ohne Befehl tut, als wenn er es trotz des Befehls unterläßt. Wenn das schon gilt vom Befehl des Feldherrn, wieviel mehr vom Befehl Gottes! Wenn es also heißt, man dürfe sich nicht töten, so soll man es dennoch tun, wenn es der befiehlt, dessen Befehle nicht mißachtet werden dürfen; nur muß man zusehen, ob der Befehl Gottes nicht irgendwie zweifelhaft ist. Wir können in Gewissenssachen nur nach dem urteilen, was wir hören; ein Urteil über die geheimen Vorgänge massen wir uns nicht an. „Niemand weiß, was im Menschen vorgeht, außer der Geist des Menschen, der in ihm ist“2. Dabei aber bleiben wir mit aller Bestimmtheit stehen und die Ansicht hat unsern vollen Beifall, daß niemand freiwillig in den Tod gehen dürfe in der Absicht, zeitlichen Beschwerden zu entgehen, da er dadurch nur ewig dauernden anheimfällt; ebensowenig wegen fremder Sünden, damit er dadurch nicht die schwerste eigene auf sich lade, während ihn die fremde gar nicht berührt hat; auch nicht wegen eigener vergangener Sünden, wegen deren er das irdische Leben erst recht notwendig braucht, um sie durch Buße heilen zu können; endlich auch nicht aus Sehnsucht nach einem besseren Leben, das man nach dem Tode erhofft, weil die des Selbstmordes Schuldigen kein besseres Leben nach dem Tode erwartet.
