33.
Noch eine kühne Tat aus gleicher Zeit will ich berichten. In einer bischöflichen Angelegenheit, als der eine Bischof gestorben war und ein neuer gewählt werden sollte, revoltierten die Bürger von Cäsarea. Es war ein erbitterter Aufstand, der nicht leicht beizulegen war. Da die Bürgerschaft in Glaubenssachen sehr hitzig war, kam es natürlich zu heftigen Auseinandersetzungen; die Berühmtheit des bischöflichen Stuhles steigerte noch die Erbitterung. Unter solchen Verhältnissen waren einige Bischöfe zur Neuwahl erschienen. Nachdem das Volk, wie es in solchen Fällen zu geschehen pflegt, sich in mehrere Parteien mit verschiedenen Kandidaten gespalten hatte, da sich die einen von menschlichen Zuneigungen, andere von Gottesfurcht leiten ließen, einigte sich schließlich alles auf einen vornehmen Mann der Stadt, der zwar sittlich unbescholten, aber noch nicht getauft und gefirmt war. Wider seinen Willen schleppte man ihn mit Hilfe der damals in der Stadt liegenden militärischen Besatzung herbei, brachte ihn vor den Altar und vor die Bischöfe und verlangte bald unter Zurufen, bald mit Gewalt seine Taufe und Wahl. Der Vorgang war allerdings durchaus nicht ordnungsgemäß, aber er geschah in gläubiger Begeisterung. Hier ist noch nicht der Platz, zu erklären, wer sich im Laufe der Zeit noch mehr als der Gewählte durch Tüchtigkeit und Frömmigkeit ausgezeichnet hatte. Halten wir uns an den Gang der Handlung und fragen wir nach dem Erfolg des Aufstandes. Die Bischöfe ließen sich beeinflussen und nahmen die Weihe, die Wahl und die Inthronisation vor, allerdings, wie sich später zeigte, mehr äußerlich als willig und mit innerer Zustimmung. Denn nachdem sie das Glück S. 381 hatten, sich wieder zu entfernen, und sie wieder ihre eigenen Herren waren, traten sie zu einer Beratung zusammen; ob sie vernünftig war, weiß ich nicht. Sie berieten sich und erklärten, daß die vorgenommenen Handlungen wertlos und die Wahl ungültig wäre. Sie machten dem Gewählten Gewalttätigkeit zum Vorwurf, obwohl er selbst nicht weniger unter der Gewalt gelitten hatte, und beriefen sich darauf, daß damals manche Worte mehr aus Voreiligkeit als mit Überlegung gesprochen worden seien. Der Hohepriester aber ließ sich als guter Kritiker keineswegs durch diese Richter irreführen und zur Gutheißung des Beschlusses veranlassen. Er blieb fest und standhaft, wie wenn er überhaupt nicht mit Gewalt beeinflußt worden wäre. Weil hier wie dort Gewalt angewandt wurde1, hätten entweder die, welche anklagten, angeklagt werden sollen, oder die, welche freisprachen, freigesprochen werden müssen; eigentlich hätten sie auch dann nicht, wenn sie freigesprochen hätten, freigesprochen werden sollen. Wenn sie Verzeihung verdient hätten, dann hätte sie wahrlich auch jener verdient; wenn sie aber jenem nicht gebührt hätte, dann kaum diesen. Viel vernünftiger wäre es, zuerst unter Gefahren äußersten Widerstand zu leisten, als später jemandem Schikanen zu bereiten, zumal in einer Zeit, da man besser daran täte, die bestehenden Zwistigkeiten beizulegen, statt neue auszusinnen. Die Sache entwickelte sich also.
Sowohl der Erwählte wie die Wähler litten Gewalt. ↩
