6. (3. Cap.) Die Getauften dürfen nur vom Bischofe gefirmt werden.
Bezüglich der Firmung der Kinder jedoch ist es sicher, daß sie von Niemand. ausser vom Bischofe, vorgenommen werden darf..Denn obschon die Priester auf der zweiten Stufe der Priesterweihe stehen,1 so haben sie doch nicht die Würde des Hohenpriesterthums. Daß aber dieses Hohepriesterthum den Bischöfen allein zusteht, daß sie entweder firmen oder den Tröster, den (hl.) Geist ausspenden, beweist nicht nur die kirchliche Gewohnheit, sondern auch jene S. 121 Stelle der Apostelgeschichte,2 welche sagt, Petrus und Johannes seien abgesendet worden, um den schon Getauften den hl. Geist mitzutheilen. Denn „den Priestern ist es zwar gestattet, sowohl in Abwesenheit als auch in Gegenwart des Bischofs, bei der Taufe die Getauften mit dem Chrisam, der jedoch vom Bischofe geweiht sein muß, (auf den ScheiteI) zu salben, nicht aber dürfen sie mit demselben Öle die Stirne bezeichnen, was allein den Bischöfen zusteht, wenn sie den hl. Geist, den Tröster, spenden."3 Die Worte aber kann ich nicht sagen,4 damit ich nicht vielmehr preiszugeben erscheine, als auf die Anfrage zu antworten.
Der Text lautet: Nam presbyteri licet secundi sint sacerdotes, pontificatus tamen etc.; sacerdos ist hier der allgemeine Begriff für das 3stufige Sacrament der Weihe, wie in jener Stelle des Optatus lib. I.: Quid diaconos in tertio, quid presbyteros in secundo sacerdotio commemoro? Ipsi apices et principes omnium episcopi. ↩
8, 14 ff. ↩
- Decret. cf. D. IV. c. 119 de consecr.
Der Papst verschweigt hier abermals, der Arcandisciplin folgend, die bei der Stirnsalbung (Firmung) zu sprechenden Worte; sie lautennach dem Sacr. Gelasianum:“ Signum Christi in vitam aeternam.“ ↩
