8. (5. Cap.) Das Ferment1 darf bloß den Priestern der Stadt zugesandt werden.
In Betreff aber des Fermentes, welches wir am Sonntage an die Kirchen senden, wolltest Du überflüssiger Weise uns befragen, da alle unsere Kirchen innerhalb der Stadt liegen. Die Priester derselben erhalten, weil sie an diesem Tage wegen der ihnen anvertrauten Gemeinde sich nicht mit uns versammeln können, deßhalb durch die Akolythen das von uns bereitete Ferment, damit sie sich nicht besonders an diesem Tage von unserer Gemeinschaft getrennt wähnen. Daß es aber auch mit den Paröcien2 so gehalten S. 123 werden solle, glaube ich nicht, weil die Geheimnisse nicht weithin getragen werden dürfen und auch wir sie den an den verschiedenen Cömeterien3 angestellten Priestern nicht senden, überdieß die Priester derselben das Recht und die Erlaubniß haben, die Geheimnisse zu feiern.
Über die Bedeutung des Wortes Ferment (Eucharistie) vgl. Papstbriefe II. Bd. S. 23, Note 1. ↩
Damit sind ausserhalb der Stadt befindliche Kirchen gemeint. ↩
Die Cömeterien waren bekanntlich ausserhalb der Stadt. Aus zwei Gründen also verbietet der Papst das Ferment an ausserhalb der Stadt gelegene Kirchen zu senden: 1. ans Ehrfurcht vor den hl. Geheimnissen, daß sie durch ein längeres Umhertragen nicht verunehrt und verdorben werden, 2. weil es wegen der den Priestern jener Kirchen ohnehin zustehenden Erlaubniß zu consecriren überflüssig ist. ↩
