7. (4. Cap.) Mit Recht wird an jedem Samstage gefastet.
„Daß man aber am Samstag fasten müsse, läßt sich ganz klar beweisen. Denn wenn wir den Sonntag wegen der verehrungswürdigen Auferstehung unseres Herrn Jesus Christus nicht bloß an Ostern feiern, sondern auch in jeder einzelnen Woche das Bild dieses Tages verehren, am Freitage aber wegen des Leidens des Herrn fasten, so dürfen wir den Samstag nicht übergehen, der zwischen der Trauer und der Freude jener Zeit eingeschlossen ist. Ist es doch bekannt, daß die Apostel an jenen zwei Tagen sowohl in Trauer gewesen als auch aus Furcht vor den Juden sich verborgen gehalten haben.1 Es ist auch ausser allem Zweifel, daß sie an den erwähnten zwei Tagen derart fasteten, daß die kirchliche Überlieferung lehrt, an diesen zwei Tagen werden die Geheimnisse gar nicht gefeiert. Diese Weise2 nun ist sicherlich jede Woche deßhalb beizubehalten, S. 122 weil das Andenken an jenen Tag stets begangen werden muß. Glaubt man etwa, daß man (nur) einmal und an einem Samstage fasten müsse, dann darf auch der Sonntag und Freitag nur einmal zu Ostern gefeiert werden."3 Wenn aber das Bild des Sonntags und Freitags in jeder einzelnen Woche erneuert werden muß, dann kann nur ein Wahnsinniger die Sitte der zwei Tage mit Übergehung des Samstags beobachten, da dieser keine verschiedene Ursache darbietet, vom Freitage nemlich, an welchem der Herr litt, da er auch in der Vorhölle war, damit er durch seine Auferstehung am dritten Tage die Freude nach vorhergehender zweitägiger Trauer wiederherstelle. Wir stellen also nicht in Abrede, daß man am Freitage fasten müsse, sondern behaupten, daß Dieß auch am Samstage zu geschehen habe, weil beide Tage den Aposteln und Denen, welche Christus gefolgt sind, Trauer verkünden. Sie, welche am Tage des Herrn sich erfreuten, wollten nicht nur, daß derselbe auf das festlichste begangen werde, sondern meinten auch, daß er alle Wochen gefeiert werden müsse.
