2. Brief des P. Innorentins au den Kaiser Arkadius1
Gegen Arkadius, Eudoxia, Ursacius und Theophilus wird das Urtheil gefällt. 1. Die Stimme des Bruders Johannes ruft ebenso zum Himmel um Rache wie das Blut Abels. Durch die eines Weibes (der Eudoxia), welche eine zweite sei, wurde der ganze Erdkreis eines so großen Lehrers beraubt; dieser sei bereits des ewigen Erbes theilhaftig, jene aber erwarte bald die verdiente Strafe.2
2. Der Papst schließt den Kaiser und seine Gemahlin von dem Empfange der heiligen Geheimnisse aus und erklärt jeden Kleriker, der trotzdem ihnen dieselben spenden, für seines Amtes verlustig.
3. Den an die Stelle des Johannes eingesetzten Arsacius3 entsetzen wir auch nach seinem Tode mit allen seinen S. 206 wissentlichen Anhängern seines Amtes und darf sein Name in den Diptychen nicht eingetragen werden. Den Theophilus aber, welcher nicht nur abgesetzt, sondern auch mit dem Banne belegt ist, erklären wir für gänzlich ausgeschlossen aus der christlichen Gemeinschaft.
Nic. Callist. XIII. c. 34, Mich. Glycae Annal. p. 480, Coustant app. p. 195. ↩
Und doch starb Chrysostomus erst im J 407, die Kaiserin Eudoxia aber schon im Nov. des J. 404. ↩
Arsacius starb 14 Monate nach seiner Ordination; aus dieser Stelle, wo Arsacius „auch nach seinem Tode“ des Amtes entsetzt wird, vermuthet Coustant, der Compilator wollte mit diesen Briefen ein Document zugunsten Derjenigen machen, welche sich für die Verurtheilung des Theodorus von Mopssuestia im Dreicapitelstreit entschieden, und zugleich, daß diese Briefe erst nach dessen Verurtheilung entstanden seien, weil sich sonst Kaiser Justinianus derselben gewiß zur Begründung seines Vorhabens bedient hätte. Die hier gegen die einzelnen verhängten so strengen Strafen stehen durchaus nicht im Einklange mit den echten Schreiben des Papstes Innocentius und des Kaisers Honorius; vgl. oben Brief 5, 7, 8, 9. ↩
